Teilplan Infrastruktur
Am 9. Februar 2023 hat der Rat den ersten Teil-Bebauungsplan für den Deutzer Hafen beschlossen. Mit diesem sogenannten "Teilplan Infrastruktur" haben wir einen neuer Meilenstein für die Konversion des früheren Industriehafens in ein lebendiges und nachhaltiges Kölner Stadtquartier erzielt.
Was dieser Beschluss für die künftige Entwicklung im Deutzer Hafen bedeutet, erläutert Katharina Vollmer aus dem Stadtplanungsamt.
Warum ist der Satzungsbeschluss für den Deutzer Hafen wichtig?
Der Satzungsbeschluss für den Teilplan Infrastruktur ist zugleich Grundlage und Voraussetzung für die gesamte weitere Planung. Er stellt das Grundgerüst und einen wesentlichen Meilenstein für die Entwicklung eines neuen und lebendigen Stadtquartiers von Köln dar. Mit dem Satzungsbeschluss wurde außerdem der Planungsbeschluss für die verkehrlichen Erschließungsmaßnahmen gefasst. Auf diese Weise wird mit dem Beschluss zum einen die Erschließung gesichert, auch für die angrenzenden Stadtteile, zum anderen stellt das Mobilitätskonzept die Basis für eine nachhaltige Mobilität dar. Der Teilplan Infrastruktur umfasst nicht nur die öffentlichen Verkehrsflächen, sondern auch die zukünftigen Parks und Plätze, die Hafenpromenade und die Wasserfläche. Mit der Beschlussfassung wird also auch der Startschuss für die Weiterplanung und Realisierung der öffentlichen Freiräume gegeben.
Was muss alles passieren, damit so ein Satzungsbeschluss zustande kommt?
Der offizielle Start eines Bebauungsplanverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtentwicklungsausschuss. Darauf folgt ein intensiver Planungsprozess, zu dem eine ausführliche Analyse inklusive verschiedenster Fachgutachten gehören, die zum Beispiel Themen wie Artenschutz, Hochwasserschutz, Klima und Nachhaltigkeit, Verkehr und Mobilität und vieles mehr untersuchen. Begleitet wird der Erarbeitungsprozess durch mehrere informelle sowie formelle Bürgerbeteiligungen. Auch Träger*innen öffentlicher Belange werden im Bebauungsplanverfahren beteiligt, wie zum Beispiel Bezirksregierung, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Deutsche Bahn, Landschaftsverband et cetera. Die Stellungnahmen werden genau geprüft, abgewogen und – wenn möglich – in die Planung eingearbeitet. Ein Bauleitplanverfahren ist auch immer Teamwork und bedeutet einen kontinuierlichen Austausch aller Planungsbeteiligten untereinander sowie mit Öffentlichkeit und Politik. Nach Vorberatung in den betroffenen Bezirksvertretungen, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie in unserem Fall auch dem Verkehrsausschuss, wird der B-Plan dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Erst durch den Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan zum rechtskräftigen Planungsrecht.
Wie geht es jetzt weiter?
Weiter geht es auf verschiedenen, interdisziplinären Planungsebenen. Die Baufelder werden weiter qualifiziert, Vergabeverfahren und anschließende Architektenwettbewerbe werden vorbereitet. Parallel werden die Verfahren für die Teil-Bebauungspläne der Baufelder vorangetrieben. Für die öffentlichen Freiflächen wird die Planung nun ausdetailliert, bevor es in die Realisierung geht. Die verkehrlichen Maßnahmen, dazu gehören auch die Verkehrsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets, werden begleitend dazu ausgearbeitet. Um die Planung realisieren zu können, muss ebenfalls der Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden. Sobald der Beschluss zur FNP-Änderung gefasst wurde und die Bezirksregierung die Änderung genehmigt hat, werden beide Bauleitpläne rechtskräftig beziehungsweise -wirksam. Weitere aktuelle Informationen zur Bauleitplanung und zum Projekt Deutzer Hafen stehen auf der Projektwebseite der Stadt Köln zur Verfügung.