Sie konnten bis zum 19. April über die Beteiligung unserer Stadt an der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region KölnRheinRuhr abstimmen. Hier finden Sie grundlegende Informationen zu diesem Ratsbürgerentscheid.
Worüber wird abgestimmt?
Sie konnten darüber abstimmen, ob Köln sich an der Bewerbung der Region Rhein-Ruhr beteiligen soll, die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 auszurichten. Die Spiele würden gemeinsam mit 16 anderen Städten in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Hier erfahren Sie mehr:
Bei einem Ratsbürgerentscheid wird über eine bestimmte Frage abgestimmt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Frage für alle teilnehmenden Städte formuliert. Für Köln lautete sie:
Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?
Sie konnten über die Frage mit Ja oder Nein abstimmen. Das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids finden Sie hier:
Wer darf abstimmen?
Es durfte abstimmen, wer auch zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Dazu mussten Sie am 19. April 2026 die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- mindestens 16 Jahre alt
- mindestens seit dem 3. April 2026 mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet oder gewöhnlicher Aufenthalt in Köln und keine Wohnung außerhalb Kölns
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
In Köln waren 812.373 Personen abstimmungsberechtigt (Stand: 17. April 2026).
Welche Positionen hat die Politik?
Was passiert wann?
Was ist ein Ratsbürgerentscheid?
Der Stadtrat kann beschließen, dass über eine Angelegenheit in seinem Entscheidungsbereich ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt wird. Beim Ratsbürgerentscheid stimmen die Bürger*innen über diese Angelegenheit ab. Der Rat gibt die Entscheidung also ab, er trifft sie nicht selbst. Hier erfahren Sie mehr:
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Veröffentlichungen zur Abstimmung:
Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids ergeben sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, den Vorschriften der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie die Satzung der Stadt Köln über die Durchführung von Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden vom 28. Oktober 2024:
Kontakt
Bei Fragen können Sie uns unter 0221 / 221-34567 erreichen oder unser Kontaktformular nutzen: