Veröffentlichung der Aufhebung eines Bebauungsplan-Entwurfs im vereinfachten Verfahren
Ziel ist es, der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes nicht entgegenzustehen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stuft das ehemals als "Sonderstandort Dellbrück" definierte Plangebiet nun als "Nahversorgungszentrum" ein.
Während der Auslegungsfrist können Sie eine Stellungnahme abgeben, über die der Rat entscheidet.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme.
Die Veröffentlichung führen wir mit Einsichtnahme im Stadtplanungsamt und online durch. Wenn Sie Einsicht im Stadtplanungsamt nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter Telefon 0221 / 221-27046 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
- Veranstaltet von
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Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln - Deutz -
- Telefon:
- 0221 / 221-25723
- Fax:
- 0221 / 221-22450
- Veranstaltungsort
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Stadthaus Deutz, Ladenlokal 5
Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes, Willy-Brandt-Platz 2
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