Der Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von allen Kreisen und kreisfreien Städten aufzustellen und als Satzung zu beschließen ist.
Er ist auf örtlicher Ebene die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Der Landschaftsplan ist vorsorgeorientiert und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten und wiederherzustellen.
Der Landschaftsplan gilt im Wesentlichen für die freie Landschaft außerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete.
Von der Gesamtfläche des Kölner Stadtgebietes gehören circa 230 Quadratkilometer oder rund 57 Prozent zum sogenannten Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
Der Landschaftsplan Köln umfasst das gesamte Stadtgebiet Kölns mit Ausnahme der Wahner Heide. Er ist seit dem 13. Mai 1991 in Kraft.
Für die Wahner Heide gilt seit dem 14. Juni 2006 ein eigener Landschaftsplan (Landschaftsplan Wahner Heide).
Fortschreibung des Landschaftsplans Köln, 13. Änderung
Die Verwaltung bereitet derzeit den Aufstellungsbeschluss zur 13. Landschaftsplanänderung vor.