Der Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von allen Kreisen und kreisfreien Städten aufzustellen und als Satzung zu beschließen ist.

Er ist auf örtlicher Ebene die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Der Landschaftsplan ist vorsorgeorientiert und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten und wiederherzustellen.

Der Landschaftsplan gilt im Wesentlichen für die freie Landschaft außerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete.

Von der Gesamtfläche des Kölner Stadtgebietes gehören circa 230 Quadratkilometer oder rund 57 Prozent zum sogenannten Geltungsbereich des Landschaftsplanes.

Der Landschaftsplan Köln umfasst das gesamte Stadtgebiet Kölns mit Ausnahme der Wahner Heide. Er ist seit dem 13. Mai 1991 in Kraft.

Landschaftsplan Köln

Fortschreibung des Landschaftsplans Köln, 14. Änderung

Der Rat hat in seiner Sitzung am 19. März 2026 die Einleitung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) neu gefasst worden ist, zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 16 des Gesetzes vom 11. März 2025 (GV. NRW. S. 288) für den Landschaftsplan Köln für den in den Anlagen 1-3 (Vorentwurfstext, Karte und Vorentwurf der Strategischen Umweltprüfung) dargestellten Änderungsbereich des bisherigen Landschaftsschutzgebiets (LSG L18 "Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf"), welches als Naturschutzgebiet N 25 "Auf dem Dreißiger" im Landschaftsplan Köln ausgewiesen werden soll, beschlossen.

Im Zeitraum vom 8. April bis einschließlich 13. Mai 2026 sind gem. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW die Eigentümer für die von der Änderung betroffenen Grundstücke und die von der Änderung berührten Trägern öffentlicher Belange aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

Der Entwurfstext, die Strategische Umweltprüfung (SUP) und die geänderte Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Änderungsbereichs finden Sie hier:

Festsetzungstext Vorentwurf Auf Dem Dreissiger
PDF, 199 kb
Umweltbericht Vorentwurf Auf Dem Dreißiger
PDF, 381 kb
Entwicklungs- und Festsetzungskarte Auf Dem Dreißiger
PDF, 2760 kb

Unter folgender E-Mailadresse:   

67-landschaftsplan@stadt-koeln.de  

kann online eine Stellungnahme abgegeben werden. Der Entwurf der 14. Änderung des Landschaftsplans Köln liegt in der Zeit vom 8. April  bis einschließlich 13. Mai 2026 im
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadthaus Deutz
Raum 10 F 52
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

montags bis donnerstagsvon 9 bis 17 Uhr
freitagsvon 9 Uhr bis 13 Uhr

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich zum Entwurf der 14. Änderung zu äußern.

Für die Wahner Heide gilt seit dem 14. Juni 2006 ein eigener Landschaftsplan (Landschaftsplan Wahner Heide).

Landschaftsplan Wahner Heide

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen.