Naturdenkmale werden aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit oder auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen ausgewiesen und geschützt.
Sie werden im sogenannten baulichen Außenbereich durch den Landschaftsplan der Stadt Köln (LP) und darüber hinaus durch die Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale (NDI-VO) festgesetzt. Die hier angebotenen Karten enthalten die geschützten Bäume beider Satzungen.
Allgemeiner Hinweis:
Geschützte Bäume auf privaten Flächen sind nicht frei zugänglich.
Rechtsgrundlagen
Rechtsverbindlich gültig sind weiterhin nur die Originalsatzungen:
Sie kann in Text und Karte während der Dienststunden eingesehen werden beim:
Er kann während der Dienststunden eingesehen werden beim:
Zur Unterscheidung auf welcher Rechtsgrundlage eine Ausweisung erfolgt ist, beginnen die Festsetzungsnummern der Naturdenkmale der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Naturdenkmale mit NDI, die des Landschaftsplanes mit ND. Sie sind in den Karten und in den Listen farblich unterschieden durch die Signete und Schriftfarben, für NDI dunkelblau, für ND dunkelgrün.
Hinweis zur Anwendung der Karten und Listen
Für jeden Stadtteil sind die in den verschiedenen Verordnungen ausgewiesenen, geschützten Bäume dargestellt.
- Die Naturdenkmale der ordnungsbehördlichen Verordnung (NDI),
- die Naturdenkmale des Landschaftsplan (ND) und die
- "geschützten Landschaftsbestandteile" des Landschaftsplan (LB).
Über die Festsetzungsnummer kann in den für das gesamte Kölner Stadtgebiet geltenden Listen für die
- Naturdenkmale (eine gemeinsame Liste für ND und NDI, sortiert nach der nummerischen Nummer) oder die
- geschützten Landschaftsbestandteile, sortiert nach der LB Nummer
der Name des Schutzobjekts sowie weitere Informationen abgerufen werden.