Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Arzneimittel geprüft werden, die im Verkauf sind. Außerdem finden Sie praktische Hinweise für Verbraucher*innen zur Haltbarkeit und Lagerung von Medikamenten.

Was wird für die Arzneimittelsicherheit getan?

In der Apotheke werden nicht nur "Pillen" verkauft, es werden auch Arzneimittel hergestellt und geprüft. Der*Die Apotheker*in ist nach der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet, regelmäßig und stichprobenartig Fertigarzneimittel, die von der pharmazeutischen Industrie geliefert werden, zu überprüfen.

Dazu entnimmt sie oder er nach dem Zufallsprinzip ein Fertigarzneimittel aus einer beliebigen Warensendung und überprüft auf Risse in Dragees, Flocken in Lösungen, Verfärbungen in Säften, falschen Beipackzetteln in den Packungen, Veränderungen von Tabletten und so weiter. Dies geschieht jeden Tag in jeder Apotheke in Deutschland, das heißt, in jeder Woche werden 120.000 Arzneimittelpackungen einer zusätzlichen Sicherheitskontrolle unterzogen, das entspricht mehr als fünf Millionen Überprüfungen im Jahr.

Stellt der*die Apotheker*in Mängel fest, benachrichtigt er den*die Amtsapotheker*in, der*die ein System in Gang setzt, in dem Informationsstellen wie Zahnräder ineinander greifen und Reaktionen auslösen. Zum Schutz von Patient*innen wird das Arzneimittel bei gravierenden Qualitätsmängeln sehr schnell aus dem Markt genommen.

Genau so selbstverständlich ist, dass der*die Amtsapotheker*in die Apothekerschaft über umstrittene Heilmittel, Missbrauch von Stoffen in der Drogenszene oder Verdachtsfällen von Nebenwirkungen unterrichtet, damit die Verbraucher*innen direkt vor Ort in den Apotheken vor Arzneimittelrisiken geschützt werden können.

Die Zusammenarbeit des*der Amtsapotheker*in mit der Apothekerschaft hat sich bewährt und erhält jetzt durch die zunehmende Selbstversorgung der Menschen mit Arzneimitteln einen zusätzlichen Stellenwert.

Weitere Informationen zu Arzneimitteln

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.

Worauf können Sie achten?

Wenn ein Arzneimittel sein Haltbarkeitsdatum überschritten hat, darf es nicht mehr verwendet werden. Es könnte zum Beispiel an Wirkung verloren haben. Tropfen oder Lösungen könnten bakteriell verunreinigt sein oder sich schädlich verändert haben.

Verfallene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel können in Köln in den Hausmüll gegeben werden, wenn es sich um haushaltsübliche Mengen handelt.

Als Verbraucher*in sollte man des Weiteren darauf achten, dass Arzneimittel, die gekühlt gelagert werden müssen, im vorgeschriebenen Temperaturbereich aufbewahrt werden. Gleiches gilt für eine vor Sonnenlicht geschützte Lagerung.

Hinweise zur Haltbarkeit und zur richtigen Lagerung stehen auf der Verpackung und manchmal auch in der jeweils beiliegenden Gebrauchsinformation ("Waschzettel").

Arzneimittel im Reiseverkehr

Sie möchten oder müssen Arzneimittel auf Reisen mitnehmen?

Wer bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Arzneimittel bei sich führen möchte oder muss, sollte einiges beachten.

Betäubungsmittel im Reiseverkehr

Für Betäubungsmittel gelten zum Teil andere Bestimmungen.

Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

Grundsätzlich unterliegen Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, einem Einfuhrverbot. Dies gilt auch für andere ausländische Produkte, die in Deutschland als Arzneimittel gelten, aber hier nicht zum Verkauf zugelassen sind.

Von diesem generellen Einfuhrverbot gibt es für Privatpersonen im Reiseverkehr Ausnahmen. Begünstigt sind Arzneimittel, die von Reisenden benötigt beziehungsweise für den Bedarfsfall bei der Einreise mitgeführt werden, jedoch nicht mehr als eine Packung des Arzneimittels.

Erfolgt die Einreise aus dem europäischen Ausland, kann der Reisende eine dem persönlichen Bedarf angemessene Menge, das entspricht einem Bedarf für drei Monate, mit sich führen.

Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland

Im Gegensatz zur Einfuhr unterliegt die Ausfuhr von Arzneimitteln keinen Beschränkungen. Es sollten aber gegebenenfalls besondere Einfuhrbestimmungen des Ziellandes berücksichtigt werden. Daher empfiehlt es sich, vorher Erkundigungen einzuziehen. Auskünfte kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland erteilen, zum Beispiel die Botschaft oder gegebenenfalls das Konsulat.

Auswärtiges Amt

Informieren Sie sich hier über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen Ihres Ziellandes.

Haben Sie Fragen?

Amtsapothekerin - Arzneimittel- und Gefahrstoffwesen