Die Geflügelpest ist eine Virusinfektion bei Vögeln, die durch das aviäre Influenzavirus ausgelöst wird. Es handelt sich um eine Tierseuche der Kategorie A, die staatlich bekämpfungspflichtig ist. Vögel können das Virus in sich tragen, die klinische Erkrankung ist abhängig von der Tierart. Wasservögel sind in der Regel wenig empfänglich und erkranken oft symptomlos.
Das Ansteckungsrisiko für den Menschen ist äußerst gering. Es sind nur wenige Fälle aus dem Ausland bekannt, bei denen die Geflügelpest unter bestimmten Bedingungen bei sehr engem Kontakt vom Tier auf den Menschen übertragen wurde. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht beobachtet.
Am 12. Februar 2024 wurde hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelgrippe) vom Subtyp H5N1 im Kölner Zoo bei zwei Wildputen einer Teichanlage festgestellt. Derzeit ist der Zoo für Besucher wieder geöffnet. Volieren und Häusern mit Vögel bleiben jedoch für Besucher weiterhin gesperrt. Die im Zoo gehaltenen Vögel werden laufend engmaschig untersucht.
Hinweise für Geflügelhalter*innen in Köln
In Köln sind derzeit keine Restriktionszonen eingerichtet, es besteht auch keine generelle Aufstallungspflicht für Ihre Geflügelhaltung.
Was sollte ich als Geflügelhalter*in derzeit beachten:
- Sie müssen als Geflügelhalter*in Hygienemaßnahmen bei Ihrer Geflügelhaltung einhalten, insbesondere müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Sie müssen Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten und Nagetiere in und im Umfeld der Geflügelhaltung durchführen und dies dokumentieren.
- Sie müssen mindestens einmal täglich Ihre gehaltenen Vögel dahingehend kontrollieren, ob irgendeine Änderung erkennbar ist. Jede Änderung, wie beispielsweise ein Abfall der Legeleistung, verringerte Beweglichkeit, gesteigerte Todesrate, ist zu erfassen
- Ihre Geflügelhaltung muss beim Veterinäramt der Stadt Köln angezeigt sein. Sie müssen die Anzahl des von Ihnen gehaltenen Geflügels an jedem Standort innerhalb des Stadtgebiets Köln mitteilen. Des Weiteren müssen Sie jede Änderung des Gesundheitszustandes Ihres Geflügels, sowie Todesfälle im Bestandsregister dokumentieren.
- Sie müssen Ihre Tierhaltung vor dem Betreten von Unbefugten schützen.
- Sie dürfen als Tierhalter den Stall und Auslaufbereich nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten.
- Sie müssen Ihre Geflügelkadaver über die Entsorgungsfirma Gustav Denzin GmbH entsorgen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Friedrich- Löffler- Institutes.
Ausbruch der Geflügelpest im Oktober 2022
In NRW sind seit Anfang Oktober bei mehreren Haltungen von Nutzgeflügel Ausbrüche von Geflügelpest festgestellt worden. Unter anderem auch in den Nachbarlandkreisen Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch Bergischen Kreis. Die in diesen Landkreisen errichteten Schutz- und Überwachungszonen reichen zum Teil in das Stadtgebiet Köln hinein, sodass auch hier Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet wurden. Im östlichen Teil von Porz ist eine Überwachungszone erstellt, ausgehend von einem Ausbruch in Lohmar am 27. Oktober 2022. Des Weiteren gibt es derzeit eine Schutzzone in Dellbrück mit anschließender Überwachungszone im nördlichen rechtsrheinischen Stadtgebiet ausgehend von einem Ausbruch in Bergisch Gladbach vom 7. November 2022. Da es sich derzeit um ein aktives Ausbruchsgeschehen handelt, können sich jederzeit die Schutz- und Überwachungszonen ändern.
Wie finde ich als Geflügelhalter*in raus, ob meine Tierhaltung in einer Schutz- oder Überwachungszone liegt?
Schutzzonen sind in dem Gebiet innerhalb der roten Linien. Die Überwachungszonen liegen zwischen der roten und blauen Linien. Bitte prüfen Sie, ob sich Ihre Tierhaltung in einer der beiden Zonen befindet.
Was muss ich als Geflügelhalter*in beachten, wenn meine Geflügelhaltung in einer Schutzzone liegt?
- Ihre Geflügelhaltung muss beim Veterinäramt der Stadt Köln angezeigt sein. Sie müssen die Anzahl des von Ihnen gehaltenen Geflügels an jedem Standort innerhalb des Stadtgebiets Köln mitteilen. Des Weiteren müssen Sie jede Änderung des Gesundheitszustandes Ihres Geflügels, sowie Todesfälle beim Veterinäramt melden.
- Sie müssen alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln absondern ("Aufstallungspflicht"). Sie müssen Ihre Vögel entweder in geschlossenen Ställen halten oder unter einer Schutzvorrichtung. Die Schutzvorrichtung muss so beschaffen sein, dass kein direkter Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.
- Sie müssen mindestens einmal täglich Ihre gehaltenen Vögel dahingehend kontrollieren, ob irgendeine Änderung erkennbar ist. Jede Änderung, wie beispielsweise Abfall der Legeleistung, verringerte Beweglichkeit, gesteigerte Todesrate, ist unverzüglich telefonisch dem Veterinäramt zu melden (0221 / 221-26211)
- Sie müssen Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten und Nagetiere in und im Umfeld der Geflügelhaltung durchführen und dies dokumentieren.
- Sie müssen an allen Zu- und Abgänge zur Tierhaltung täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den aktuellen Tierseuchenverfügungen der Stadt Köln zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 8. November 2022 unter Punkt 6.
- Sie müssen als Geflügelhalter*in die weiteren Hygienemaßnahmen bei Ihrer Geflügelhaltung einhalten:
- Zu- und Abgänge zur Tierhaltung sind vor dem Betreten von Unbefugten zu schützen.
- Fremde Personen dürfen nur in Schutzkleidung die Tierhaltung betreten.
- Die verwendete Schutzkleidung ist entweder in einer Restmülltonne zu entsorgen, die vor Zugriff Unbefugter geschützt ist, oder bei waschbarer Schutzkleidung, diese bei 60°C zu waschen.
- Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel müssen Sie alle hierzu eingesetzten Gerätschaften und den Verladeplatz reinigen und desinfizieren.
- Fahrzeuge, mit denen Geflügel transportiert wurde, sind unmittelbar nach dem Transport auf einem besfestigten Platz zu reinigen und zu desinfizieren.
- Wenn Sie Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Gerätschaften in Ihrer Tierhaltung gemeinsam mit anderen Geflügelhaltern*innen gemeinschaftlich nutzen müssen Sie vor jeder Abgabe diese reinigen und desinfizieren.
- Sie müssen den Raum oder den Behälter, in dem Sie Ihre Geflügelkadaver aufbewahren, nach jeder Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt reinigen und desinfizieren.
- In Ihrer Geflügelhaltung muss eine Handwaschmöglichkeit, Umkleidemöglichkeit und Schuhdesinfektionsmöglichkeit vorhanden sein.
- Sie müssen Ihre Geflügelkadaver über die Entsorgungsfirma Gustav Denzin GmbH entsorgen.
Was muss ich als Geflügelhalter*in beachten, wenn meine Geflügelhaltung in einer Überwachungszone liegt?
- Ihre Geflügelhaltung muss beim Veterinäramt der Stadt Köln angezeigt sein. Sie müssen die Anzahl des von Ihnen gehaltenen Geflügels an jedem Standort innerhalb des Stadtgebiets Köln mitteilen. Des Weiteren müssen Sie jede Änderung des Gesundheitszustandes Ihres Geflügels, sowie Todesfälle beim Veterinäramt melden.
- Sie müssen mindestens einmal täglich Ihre gehaltenen Vögel dahingehend kontrollieren, ob irgendeine Änderung hinsichtlich des Gesundheitszustandes Ihres Geflügels erkennbar ist. Jede Änderung, wie beispielsweise Abfall der Legeleistung, verringerte Beweglichkeit, gesteigerte Todesrate, ist unverzüglich telefonisch dem Veterinäramt zu melden (Telefonnummer 0221 / 221-26211).
- Sie müssen Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten und Nagetiere in und im Umfeld der Geflügelhaltung durchführen und dies dokumentieren.
- Sie müssen als Geflügelhalter*in folgende Hygienemaßnahmen bei Ihrer Geflügelhaltung einhalten:
- Zu- und Abgänge zur Tierhaltung sind vor dem Betreten von Unbefugten zu schützen.
- Fremde Personen dürfen nur in Schutzkleidung die Tierhaltung betreten.
- Die verwendete Schutzkleidung ist entweder in einer Restmülltonne zu entsorgen, die vor Zugriff Unbefugter geschützt ist, oder bei waschbarer Schutzkleidung, diese bei 60°C gewaschen werden.
- Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel müssen Sie alle hierzu eingesetzten Gerätschaften und den Verladeplatz reinigen und desinfizieren.
- Fahrzeuge, mit denen Geflügel transportiert wurde, sind unmittelbar nach dem Transport auf einem befestigten Platz zu reinigen und zu desinfizieren.
- Wenn Sie Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Gerätschaften in Ihrer Tierhaltung gemeinsam mit anderen Geflügelhaltern*innen gemeinschaftlich nutzen, dann müssen Sie vor jeder Abgabe diese reinigen und desinfizieren.
- Sie müssen den Raum oder den Behälter, in dem Sie Ihre Geflügelkadaver aufbewahren, nach jeder Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt reinigen und desinfizieren.
- In Ihrer Geflügelhaltung muss eine Handwaschmöglichkeit, Umkleidemöglichkeit und Schuhdesinfektionsmöglichkeit vorhanden sein.
- Sie müssen Ihre Geflügelkadaver über die Entsorgungsfirma Gustav Denzin GmbH entsorgen.
Was ist in den Stadtgebieten zu beachten, die keine Schutz- oder Überwachungszone sind?
Wenn Sie Ihr Geflügel an einem Standort in der Stadt Köln halten, der nicht in einer Schutz- oder Überwachungszone liegt müssen Sie bis auf Weiteres die folgenden Biosicherheitsmaßnahmen einhalten:
- Verhindern Sie unbedingt den direkten Kontakt zwischen Ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln!
- Unterbinden Sie auch indirekten Kontakt, wie zum Beispiel durch Federn oder Kot!
- Füttern und Tränken Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind!
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonsige Gegenstände, mit denen Ihr Geflügel in Kontakt kommen kann, für Wildvögel unzugänglich auf!
- Wenn Sie fremde Personen Ihre Geflügelhaltung betreten lassen, müssen diese Personen Einwegschutzkleidung und Schutzüberzieher am Schuhwerk tragen!
- Auch Sie als Tierhalter*in müssen bei der Versorgung Ihres Geflügels immer Schutzkleidung tragen. Dies betrifft auch Ihr Schuhwerk, welches entweder nur für die Versorgung Ihres Geflügels genutzt wird oder Sie verwenden Überschuhe. Wenn Sie Ihr Geflügel in Volieren, Wintergärten oder Kalt-Scharräume halten, müssen Sie diese so einrichten, dass keine Wildvögel eindringen können und auch kein Kot von oben hineinfallen kann.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit allen betroffenen Verbänden und Behörden eine gemeinsame Vereinbarung getroffen über die verpflichtende Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter*innen. Sie gelten sowohl für gewerbliche Geflügelhalter*innen als auch für Hobbyhalter*innen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat hierzu einen Informationsflyer veröffentlich, in dem Sie kurz und verständlich die in der Vereinbarung getroffenen Handlungsanweisungen und Maßnahmen nachlesen können.