Sie haben allgemeine Fragen zur kommunalen Wärmeplanung? Sie sind Immobilienbesitzer*in und fragen sich, was Sie künftig erwartet? Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Fragen und Antworten zu diesem Thema.

Allgemein

Was ist die kommunale Wärmeplanung (KWP)?

Die kommunale Wärmeplanung ist die Erarbeitung von Strategien und Plänen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie ist ein Grundpfeiler der Wärmewende und somit entscheidend für das Erreichen der Klimaneutralität. Die Energieversorgung ist im Kölner Stadtgebiet je nach Lage unterschiedlich. Der kommunale Wärmeplan zeigt auf, wo welche Potenziale für Wärmequellen vorliegen. Der kommunale Wärmeplan ist ein effizientes Strategiewerkzeug für die Wärmewende. Er selbst erzeugt keine Pflichten und Vorgaben. Die gesetzlichen Vorgaben für Eigentümer*innen von Immobilien liegen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) begründet.

Welchen Nutzen hat die KWP und warum ist sie so wichtig?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie liefert Handlungsempfehlungen für die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. 

Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die KWP?

Das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene ist Anfang 2024 in Kraft getreten. Daran schließt sich die Umsetzung in Landesrecht an, die im Laufe des Jahres 2024 erwartet wird. Entsprechend des Wärmeplanungsgesetzes gilt für Köln, dass die Erstfassung des Wärmeplans bis spätestens 30. Juni 2026 aufzustellen ist. Von diesem Zeitpunkt an werden Kommunen die Wärmeplanung bis 2045 alle fünf Jahre fortschreiben müssen.

Gemäß dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz muss jedes Wärmenetz spätestens bis zum 31. Dezember 2044 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beidem gespeist werden. Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Bundesgesetzes können auf Landesebene in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet werden.  

Die kommunale Wärmeplanung ist grundsätzlich in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu sehen. Dieses regelt, unter welchen Umständen welcher Heizungstyp verbaut werden darf.  

Wie wird der kommunale Wärmeplan erstellt? Und wo steht Köln?

Der gesetzlich vorgeschriebene Ablauf der kommunalen Wärmeplanung lässt sich in fünf Phasen gliedern:

  1. Eignungsprüfung
  2. Bestandsanalyse
  3. Potenzialanalyse
  4. Aufstellung von Zielszenarien
  5. Maßnahmenentwicklung  

Wir haben bereits vor Bekanntwerden der gesetzlichen Vorgaben wichtige Vorarbeiten zur kommunalen Wärmeplanung geleistet, die in die Bestands- und Potenzialanalyse einfließen werden.

Eine Veröffentlichung dieser Ergebnisse ist nach Abschluss der beiden Phasen für das zweite Halbjahr 2024 geplant. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gestartet. Die fachlichen Arbeiten sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Im ersten Halbjahr 2026 ist die Beschlussfassung durch den Rat geplant.

Die kommunale Wärmeplanung wird in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen bei einer Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bauleitplans und anderen flächenbedeutsamen Planungen zu berücksichtigen sein.

Welche Akteur*innen sind beteiligt?

Bei der kommunalen Wärmeplanung sind laut Gesetz die Öffentlichkeit, Träger*innen öffentlicher Belange, Netzbetreiber sowie weitere natürliche oder juristische Personen zu beteiligen.

Ist der kommunale Wärmeplan öffentlich einsehbar?

Spätestens ab dem 1. Juli 2026 ist der kommunale Wärmeplan online einsehbar. Bis dahin werden Zwischenstände, beispielsweise des Bestands und die Potenzialanalyse, gemäß der gesetzlichen Vorgaben für die Beteiligung veröffentlicht.

Wie findet der Datenschutz bei der Erstellung des KWP Berücksichtigung?

Gemäß dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz dürfen Energieverbräuche von Gas oder Wärme durch die Kommune nur erhoben werden, wenn sie keine personenbezogenen Daten beinhalten. Zur weiteren Anonymisierung werden bei Bedarf benachbarte Hausnummern und Baublöcke zusammengefasst, um bei der Darstellung keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucher*innen zu geben. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben, werden gewahrt.

Wie kann die KWP zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?

Ein Großteil der Wärmeversorgung in Deutschland wird immer noch mit fossilen Brennstoffen gedeckt. Diese haben einen erheblichen Anteil an der Entstehung von Treibhausgasemissionen. In Deutschland entfallen circa 20 Prozent der Emissionen auf das Heizen und Kühlen von Gebäuden und Warmwasser. Der kommunale Wärmeplan gibt Informationen darüber, wie die bestehende Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen.

Für Immobilienbesitzer*innen

Entstehen für mich als Eigentümer*in Pflichten aus der KWP?

Nein. Die kommunale Wärmeplanung selbst hat keine rechtliche Außenwirkung für Sie als Eigentümer*in und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Die ausgewiesenen Gebiete zeigen lediglich Eignungsgebiete auf.

Für die Heizungsanlagen der Gebäude sind die jeweiligen Eigentümer*innen verantwortlich. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Sie ab dem 1. Juli 2026 die Wärmeversorgung für neue Heizungen in Bestandsimmobilien aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien sicherstellen. Für Neubauten gilt das GEG bereits seit dem 1. Januar 2024. 

Für den Wechsel des Heizungssystems gibt es Unterstützungsangebote beispielsweise von der Verbraucherzentrale. Zudem haben wir Förderprogramme aufgesetzt, etwa für Zuschüsse zu Wärmepumpen, Photovoltaik oder energetischer Gebäudesanierung

Unsere Förderprogramme – Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW

Erfahre ich durch die KWP, welche Heizung ich künftig benötige?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und zeigt auf, wo welche lokalen Potenziale für erneuerbare Wärmequellen vorliegen. Sie gibt somit keine Empfehlungen oder verbindliche Aussagen für einzelne Haushalte in Bezug auf eine kurzfristige Heizungsumstellung.

Als Eigentümer*in von Immobilien können Sie jedoch anhand des Plans die möglichen Technologien für die Wärmeversorgung Ihrer Immobilie sowie die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ableiten.

Wie unterstützen wir bei Sanierung und Heizungstausch?

Wir bieten Ihnen derzeit verschiedene Förderprogramme an. 

Alle Förderprogramme finden Sie hier Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW

Wo und wann kann ich mein Gebäude an ein (neues) Wärmenetz anschließen?

Die bestehenden Wärmenetze in Köln sollen ausgebaut werden. Zudem werden zukünftig neue Wärmenetze gebaut. Ein Anspruch auf einen Anschluss an eines der Netze besteht jedoch nicht. Die Möglichkeit eines Anschlusses muss im Einzelfall durch den Netzbetreiber geprüft werden.

Wie erfahre ich, ob und wann meine Straße an die Fernwärme angeschlossen wird?

Bei unmittelbarer Nähe zu Fernwärmeleitungen können Sie schon jetzt Anträge auf einen Fernwärmeanschluss bei der RheinEnergie AG stellen. Informationen inklusive einer Karte der bestehenden Fernwärmenetze finden Sie auf der Internetseite der RheinEnergie AG.

Informationen zum bestehenden Fernwärmenetz

Wenn Fern- und Nahwärme in die Straße kommt, gibt es dann einen Anschlusszwang?

Ein Anschluss- und Benutzungszwang existiert derzeit nicht.

Ich wohne in einem Bereich, in dem ein Wärmenetz erst in Jahren konkretisiert werden soll…

… Macht es jetzt Sinn, zeitnah eine Wärmepumpe zu installieren? Oder soll ich abwarten? 

Wenn bei Ihnen ein zeitnaher Heizungstausch ansteht, könnte die Installation einer Wärmepumpe sinnvoll sein. Um dies zu prüfen, empfehlen wir Ihnen vorab eine individuelle und unabhängige Beratung, zum Beispiel der Verbraucherzentrale NRW.

Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, ob und wo genau ein Wärmenetz gebaut wird. Dies wird erst anhand von Machbarkeitsstudien geprüft.  

Steht bei Ihnen kein zeitnaher Heizungstausch an, könnten Sie als ersten Schritt den energetischen Gebäudezustand Ihrer Immobilie überdenken. Es kann sich zum Beispiel lohnen, einen hydraulischen Abgleich von der*dem Installateur*in durchführen und die Heizkörper auf eine Absenkung der Vorlauftemperatur prüfen zu lassen. So können Sie im ersten Schritt das Haus bereit für eine Wärmepumpe machen. Dies spart zudem Wärme, wenn später ein Wärmenetz realisiert wird.

Auch in diesem Fall empfehlen wir eine individuelle und unabhängige Beratung, zum Beispiel durch die Verbraucherzentrale NRW.

Verbraucherzentrale NRW

Wie gehe ich bei einem geplanten Heizungstausch vor?

Wir empfehlen Ihnen zunächst, einen Termin mit unabhängigen Energieberater*innen zu vereinbaren, zum Beispiel der Verbraucherzentrale NRW. Diese können Ihnen einen Überblick zu den Optionen für Ihr Gebäude geben.

Hier erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Vorgehen und eine Antwort auf die Frage, ob sich für Sie Übergangslösungen lohnen oder Sie direkt auf eine Heizung auf der Basis von erneuerbaren Energien oder Umweltwärme setzen sollten.

Im Vorfeld können Sie sich im Leitfaden der Verbraucherzentrale über notwendige Schritte beim Heizungstausch informieren.

Weitere Informationen Leitfaden der Verbraucherzentrale NRW Informationen zum Anschluss an bestehende Wärmenetze der RheinEnergie AG

Was mache ich, wenn meine Heizung jetzt kaputtgeht?

Da viele unterschiedliche Faktoren für den Heizungstausch eine Rolle spielen, kann diese Frage derzeit nicht pauschal beantwortet werden.

Die Verbraucherzentrale hat jedoch einen Leitfaden herausgegeben, der bei dieser Frage hilfreich sein kann.

Leitfaden der Verbraucherzentrale NRW

Wie kann ich Erdwärme nutzen (Grundwasser oder Sole)?

Sie können Anträge auf Genehmigungen für Geothermiebohrungen bei der unteren Wasserbehörde stellen.

Hier finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen zur Nutzung von Geothermie

Wie soll in Gebieten vorgegangen werden, in denen aus baulichen Gründen keine Wärmepumpe möglich ist?

In solchen Fällen empfehlen wir Ihnen eine unabhängige Energieberatung, zum Beispiel der Verbraucherzentrale NRW. Hier kann im Einzelfall auch auf andere CO2-arme Wärmeträger zurückgegriffen werden, etwa Holz.

Weitere Informationen

Wie soll in denkmalgeschützten Bereichen die Energieversorgung künftig aussehen, …

wenn PV, Solarthermie und Außendämmung nicht genehmigt werden und kein Anschluss an Fernwärme vorgesehen ist?

Die Genehmigungsbedingungen für Solarthermie und Photovoltaik haben sich in denkmalgeschützten Bereichen stark verbessert. Zudem gibt es auch für denkmalgeschützte Gebäude Lösungen, zum Beispiel Innendämmung oder Wärmepumpen, die zunehmend effizienter werden und mäßig gedämmte Gebäude beheizen können.

In Fällen, in denen viele Einschränkungen zusammenkommen, müssen Einzellösungen gefunden werden. Auch hier lohnt sich eine unabhängige Beratung, zum Beispiel der Verbraucherzentrale NRW.

Energieberatung: Sanieren und Bauen Verbraucherzentrale NRW

Für Mieter*innen

Welche Auswirkungen hat die KWP auf Mieter*innen?

Für Mieter*innen entstehen keine Verpflichtungen zu Handeln. Vorgaben entstehen gegenüber den Eigentümer*innen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt und begrenzt Mieterhöhungen. Nach energetischen Modernisierungsmaßnahmen dürfen Mieterhöhungen umgesetzt werden. Werden für die Modernisierung öffentliche Fördergelder in Anspruch genommen, können 10 Prozent der aufgewendeten Kosten abzüglich der Förderung auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.

Ist keine Förderung in Anspruch genommen worden, können 8 Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden.  

Die Mieterhöhungen sind dabei begrenzt. Bei Austausch der Heizungsanlage darf die Monatsmiete nicht mehr als 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen. Bei anderen Modernisierungsmaßnahmen liegt die Grenze bei 3 Euro je Quadratmeter, da davon auszugehen ist, dass die Heizkosten dadurch gesenkt werden.

Weitere Informationen des Deutschen Mieterbundes

Weitere Informationen

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