Lärm kann man mit geeigneten Geräten messen. So sind zum Beispiel bei der Überwachung von Anlagenlärm Messungen vorgesehen. In vielen Fällen sind Messungen jedoch nur schwer oder gar nicht durchführbar.
Messbar sind Geräusche (Schalldruckpegel). Zur Beurteilung der Lästigkeit müssen aber auch die subjektiven Komponenten berücksichtigt werden. So finden in der Berechnung besonders störende Geräusche durch Zuschläge (zum Beispiel an Ampeln) Berücksichtigung. In den meisten Rechtsvorschriften wird daher die Berechnung der Lärmbelastung vorgeschrieben. Erforderlich ist die Berechnung, wenn es um die Prognose einer zukünftigen Lärmsituation geht (etwa bei der Planung) oder wenn flächenhafte Lärmbelastungen erfasst werden. Dies gilt besonders für den Verkehrslärm.
Insbesondere wenn die Immissionen durch verschiedene Schallquellen hervorgerufen und die einzelnen Geräuschanteile daher getrennt ermittelt werden müssen, ist eine Messung nicht möglich. Daher werden die Beurteilungspegel (siehe unten) verschiedener Schallquellen getrennt berechnet und beurteilt.
Wie wird Lärm bewertet?
Mittelungspegel, Dauerschallpegel, Beurteilungspegel
Da bei zahlreichen Schallvorgängen der Schalldruckpegel nicht zeitlich konstant, sondern veränderlich ist, werden die unterschiedlichen Pegelwerte zu einem Einzahlwert zusammengefasst. Ein solcher Einzahlwert ist der Mittelungspegel Lm, der auch als energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq bezeichnet wird. Dieser entspricht dem Mittelwert der Schallintensität innerhalb eines bestimmten Beurteilungszeitraumes. Mittelungspegel werden sehr häufig zur quantitativen Beschreibung der Geräuschbelastung benutzt. Ein Nachteil des Mittelungspegels besteht darin, dass der Zahlenwert keinen Aufschluss über die Zeitstruktur und die Ereignishäufigkeit gibt.
Nur rund ein Drittel der Belästigungsreaktion ist durch den Schallpegel bestimmt. Zum Beispiel werden tiefe Töne bei gleichem Pegel nicht so laut empfunden wie hohe Töne. Die subjektive Beurteilung von unterschiedlichen Arten der Geräuschbelastung wird mit dem Beurteilungspegel Lr berücksichtigt. Der Beurteilungspegel wird in der Regel aus einem Mittelungspegel für die Beurteilungszeit und gegebenenfalls Zuschlägen wie Impulshaltigkeit, Tonhaltigkeit, Ruhezeit und ähnlichem gebildet.
Zur Bewertung gibt es daher für verschiedene Lärmquellen und Anwendungszwecke verschiedene Immissionsgrenz-, Richt- oder Orientierungswerte.