In Gewerbe- und Industriebetrieben fallen oft gefährliche Abfälle an, die wegen ihrer Schadstoffbelastung nicht über den städtischen Hausmüll oder die Schadstoffsammlung entsorgt werden dürfen.
Überwachung
Die ordnungsgemäße Verwertung sowie die verträgliche Beseitigung dieser Abfälle überwachen wir mit folgenden Maßnahmen:
- Betriebsbegehungen und Beratung der abfallerzeugenden Betriebe insbesondere mit Blick auf Abfallvermeidungsmaßnahmen
- Prüfung der Entsorgungswege im Vorfeld geplanter Entsorgungsmaßnahmen
- Prüfung von Abbruchkonzepten und Abschlussdokumentationen bei Abbruchmaßnahmen
- Prüfung von Registern und Entsorgungsbelegen
Verwertung und verträgliche Beseitigung von Abfällen
Im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwertung sowie der verträglichen Beseitigung von Abfällen sind eine Vielzahl von Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, unter anderem: