Für Investoren und Bauherrn, die häufiger Eingriffe in Natur und Landschaft vornehmen müssen, gibt es die Möglichkeit die Genehmigungsverfahren durch Einrichtung eines sogenannten Ökokontos zu beschleunigen. Hierbei werden auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zwischen einer Eingreiferin oder einem Eingreifer und der Unteren Landschaftsbehörde auf geeigneten Flächen entsprechende Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen bereits im Vorgriff von Baumaßnahmen realisiert.

Wie wird bilanziert?

Auf einem Ökokonto werden die Vorleistungen für den Naturschutz auf der "Haben-Seite" mittels sogenannten Biotopwertpunkten erfasst sowie die später notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft auf der "Soll-Seite" verbucht und damit wie bei einem Bankkonto gegeneinander aufgerechnet.

Wägt man die Vor- und Nachteile eines Ökokontos gegeneinander ab, so zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass die Vorteile für die Einrichtung von Ökokonten eindeutig überwiegen. So konnten Vorhaben deutlich beschleunigt werden, da die aufwändige Suche nach einzelnen Kompensationsflächen entfällt, Abstimmungsverfahren verkürzt werden und die Kompensationsermittlung mittels Biotopwertpunkten in einem vereinfachten Verfahren erfolgt. Daneben erhöht sich die Planungssicherheit für die Ökokonto-Partnerinnen und -Partner, da eine klarere Zeitplanung möglich ist. Letztlich führt dies auch zu Kostenersparnissen im Verfahren.

Vorteile

Neben den verfahrensbezogenen Vorteilen gibt es auch ökologische Vorteile: Die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen sind unmittelbar ökologisch wirksam. Die Natur wird schon "repariert" bevor sie "zerstört" wird. Außerdem ist es möglich, anstatt kleinflächiger Kompensationsmaßnahmen zusammengefasste Maßnahmen auf größerer Fläche zu planen und zu realisieren. Damit können Maßnahmen eine wesentlich höhere ökologische Wirksamkeit entfalten und spezifische Ansprüche einzelner Arten und Lebensgemeinschaften besser Berücksichtigung finden.