Während der Gartensaison fällt viel Rasenschnitt an, im Herbst/Winter kommen häufig noch Laub und Astwerk von Gehölzpflegeschnitten nach Ende der Vogelschutzzeit hinzu. Aber wohin mit dem Grünabfall?

"Das ist organisches Material, das zersetzt sich doch". So werden immer wieder Grünabfälle illegal insbesondere an Waldparkplätzen, Feldweg- oder Waldrändern, Hecken, Brachflächen oder ähnlichem abgeladen, manchmal sogar mitsamt den Plastiktransportsäcken. Dieses Verhalten führt zu verschiedenen Problemen wie zum Beispiel zur Verunstaltung der Landschaft durch immer weiter anwachsende Abfallhaufen. Es schadet darüber hinaus dem lokalen Ökosystem, stört natürliche Bodenprozesse und gefährdet natürliche Lebensräume von tierischen und pflanzlichen Spezialisten. Ein weiteres Problem sind die Entsorgungskosten, die zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

Dabei gibt es ausreichend alternative umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten. Lesen Sie selbst…

 

Was ist Gartenabfall?

Als Gartenabfälle gelten Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder Bäumen, Stauden sowie Rasenschnitt.

Warum schaden Gartenabfallablagerungen der Umwelt und der Natur?

Werden Gartenabfälle abgelagert, führt dies durch die Verrottungsprozesse zu einer Störung des natürlichen Wirkungsgefüges. Es kommt zu einer Überdüngung (Stickstoffanreicherung) des Bodens, die Auswirkungen auf lokale spezialisierte Pflanzen hat. Dies zeigt sich nach kurzer Zeit an massivem Aufwuchs von stickstoffliebenden Pflanzen wie Brennnesseln, dagegen verschwinden anspruchsvollere und konkurrenzschwächere Pflanzen.

Außerdem gelangt Nitrat durch das Überangebot ins Grundwasser und in Fließgewässer und schadet damit der Wasserqualität und der Gesundheit.  

Besonders problematisch sind dicke Schichten von Grasschnitt. Die natürliche Zersetzung in Humus durch Bodenorganismen wird gehemmt durch den Sauerstoffmangel . Es kommt zu Schimmelbildung, Gärungs- und Fäulnisprozessen, die zum Absterben der Bodenorganismen führen.  

 

Ein weiteres Problem stellt die mögliche Ausbreitung von nicht heimischen konkurrenzstarken Zierpflanzen in der Natur dar. Dies geschieht über Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen. Infolgedessen werden die heimischen Pflanzen verdrängt. Inzwischen weit verbreitete sogenannte "Neophyten" sind zum Beispiel

  • Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau) (Heracleum mantegazzianum)
  • Indisches (Drüsiges) Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica)
  • Kanadische Goldrute (Solidago canadensis)
  • Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
  • Essigbaum (Rhus typhina)

Diese sehr ausbreitungsfreudigen Problempflanzen lassen sich nur mit erheblichem, jahrelangem Aufwand und hohen Kosten wieder aus der Natur entfernen.  

 

 

© Stadt Köln
Kanadische Goldrute
© Stadt Köln
Essigbaumausbreitung in einer Hecke
© Frank Reichel Landwirtschaftskammer NRW
Herkulesstaude

Und schließlich verleiten Abfallablagerungen zur Nachahmung, innerhalb kurzer Zeit kommt immer mehr Unrat dazu. Diese Abfallhaufen schädigen nicht nur Natur und Umwelt, sie beeinträchtigen außerdem das Landschaftsbild und das Naturerlebnis der Erholung suchenden Spazierenden.

Was passiert mit den illegalen Gartenabfallablagerungen?

Grünabfälle müssen - wie andere Abfälle - fachgerecht entsorgt werden. Das verursacht Kosten. Rechtlich zuständig sind dafür die Eigentümer*innen der betreffenden Grundstücke, selbst wenn der Abfall von Dritten abgelagert wurde. Bei städtischen oder landeseigenen Grundstücken erfolgt die Beseitigung auf Kosten der öffentlichen Hand, also letztlich auf Kosten aller Steuerzahlenden.

Wer Gartenabfälle in der Landschaft entsorgt, verstößt gegen geltendes Gesetz, und zwar gleichzeitig gegen Abfallrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht und im Wald auch gegen Forstrecht. Werden die verursachenden Personen ermittelt, müssen diese den Grünabfall entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Außerdem wird die begangene Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. 

Gewusst wie - Tipps zur richtigen Entsorgung von Gartenabfällen

Grünschnitt und Gartenabfälle können Sie kostenfrei sowohl mit der Biotonne als auch bei den Wertstoff-Centern der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) in Köln-Ossendorf und Köln-Gremberghoven entsorgen (bis zu 1 ). Außerdem werden im Frühjahr und Herbst bis zu 3 Gartenabfälle zu festen Terminen kostenlos abgeholt. Informationen, Kontaktadressen und Öffnungszeiten der Wertstoff-Center finden Sie unter:

Grünschnitt - AWB Köln

In der zentralen Kompostierungsanlage in Köln-Niehl werden die gesammelten Grünabfälle zu hochwertigem Kompost verarbeitet, der zum Beispiel  chemische Düngemittel in der Landwirtschaft ersetzen kann.

Am einfachsten und nachhaltigsten ist die Kompostierung im eigenen Garten. Tipps zur Eigenkompostierung finden Sie unter:

Umweltbundesamt - Umwelttipps für den Alltag

Der Grünschnitt verrottet dabei zu wertvoller und nährstoffreicher Pflanzerde. Damit können Sie ihrem Garten die verlorengegangenen Nährstoffe wieder zuführen – eine preiswerte Alternative zum Kunstdünger. Außerdem können Sie für Ihr Engagement zur ordnungsgemäßen Verwertung von Bioabfall und Grünschnitt einen Abschlag bei der Restmüllgebühr – den sogenannten "Eigenkompostierabschlag" erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: 

Biotonne - AWB Köln

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unkompostiertem Rasenschnitt oder Laub als Mulchschicht/Frostschutz zum Abdecken der Gartenbeete im Winter zu verwenden. Mit der Aufschichtung von Reisig und Laub in einer Gartenecke können Sie zudem für Tiere, wie zum Beispiel dem Igel, Unterschlupfmöglichkeiten im Winter schaffen. Weitergehende Informationen dazu finden Sie unter:

Igel – Mehr Schutz für unsere heimischen Stachelträger

Bei Fragen oder Hinweisen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter:

 

Untere Naturschutzbehörde Stadt Köln

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