Ehrenamtlich unterwegs zum Schutz der Natur
Sie bewegen sich viel durch die Natur Kölns, möchten etwas Gutes tun und gehen gern auf Menschen zu? Dann ist vielleicht die ehrenamtliche Arbeit der Naturschutzwacht für Sie das Richtige!
Rechtlicher Hintergrund
Die ehrenamtliche Naturschutzwacht (ehemals Landschaftswacht) wurde mit dem nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz (LG NRW) im Jahre 1975 eingeführt. In Köln nahmen die ersten ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten 1978 ihren Dienst auf. Die "Beauftragten für den Außendienst", wie sie im Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW § 69 in der Fassung vom 25. November 2016 genannt werden (kurz "Naturschutzbeauftragte"), informieren die Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft, arbeiten darauf hin, Schäden von der Natur abzuwenden und klären über Naturschutz und Landschaftspflege auf.
Aufgaben der Naturschutzwacht
Beschmierte Schutzgebietsschilder, Abfall (auch Grünschnitt) in Schutzgebieten, wildes Campen, illegales Parken auf grüner Wiese oder an Feldrändern, freilaufende Hunde, wo es verboten ist: Dies alles sind kleinere Vergehen, auf die die Naturschutzbeauftragten in einem klärenden Gespräch die Menschen gleich vor Ort hinweisen. Oft sehen die Betroffenen dann ein, dass sie sich, ob aus Unkenntnis oder Gleichgültigkeit, falsch verhalten haben. In schwierigen Konfliktsituationen können auch schon einmal der Ordnungsdienst oder die Polizei hinzugezogen werden. Die eigene Sicherheit ist in allen Fällen oberstes Gebot.
Manchmal ist es bereits zu einem Schaden an der Natur gekommen, wie zum Beispiel beim Entfernen von Bäumen, Sträuchern oder auch nur vermeintlichem Wildwuchs. Hier klären die Naturschutzbeauftragten ebenfalls auf und informieren die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Die Behörde prüft dann, in welcher Form das Vergehen ordnungsrechtlich verfolgt wird und ob Verwarn- oder Bußgelder fällig werden.
In vielen Naturschutzgebieten stellen die Naturschutzbeauftragten neben dem Ordnungsdienst eine sehr wichtige Kontrollfunktion dar, klären über Naturschutzziele oder Pflegemaßnahmen in den einzelnen Schutzgebieten auf und weisen etwaige Störer*innen auf die Folgen ihres Handelns für die Umwelt hin.
Einige Naturschutzbeauftragte beschränken sich nicht nur auf die ihnen gesetzlich übertragenen Pflichtaufgaben, sondern engagieren sich je nach Vorkenntnissen selber vielfältig im Naturschutz, melden Sichtungen zu besonderen Tier- und Pflanzenarten, führen mit anderen Ehrenamtlichen Pflegemaßnahmen durch, übernehmen Müllsammelaktionen oder das Säubern oder Reparieren von Naturschutz-Schildern in Eigenregie. Hier kann sich jede*r Naturschutzbeauftragte*r je nach Vorkenntnissen selbst einbringen. Die verschiedenen Tätigkeiten werden einmalig am Ende eines jeden Jahres in einem kurzen Bericht zusammengestellt und der Unteren Naturschutzbehörde übergeben.
Ehrenamt
Die Naturschutzwart*innen arbeiten ehrenamtlich und bekommen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 100 Euro als Beauftrage für den Außendienst. Während Ihrer Diensteinsätze sind sie über uns unfallversichert. Die Naturschutzbeauftragten können sich durch einen Dienstausweis und Dienstkleidung ausweisen. Sie erhalten einzelne Schulungen und tauschen sich mit den anderen Naturschutzbeauftragten aus.
Einsatzgebiete
Die Einsatzgebiete der Naturschutzbeauftragten sind nach Dienstbezirken aufgeteilt, die sich an den Bezirksgrenzen orientieren. In erster Linie werden dabei die ökologisch besonders wertvollen Schutzgebiete in den Bezirken betreut. In dem großflächigen überregionalen Schutzgebiet Wahner Heide waren beispielsweise in der Vergangenheit gleich sechs Ehrenamtliche tätig, die nun seit 2023 durch die Mitarbeitenden des Umweltbildungszentrums Gut Leidenhausen als Naturschutzbeauftragte unterstützt werden. In den anderen großen Stadtbezirken, die in die ländlicheren Bereiche Kölns übergehen, sind oftmals zwei Naturschutzbeauftragte tätig.
Wie wird man Naturschutzbeauftragte*r?
Die Untere Naturschutzbehörde sucht über persönliche Ansprache oder Ausschreibungen geeignete und interessierte Bürger*innen für die Aufgabe als Naturschutzbeauftragte*r aus. Gern können Sie sich auch initiativ bewerben. Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde schlägt daraufhin die Naturschutzbeauftragten für die jeweiligen Bezirke vor. Abschließend werden die Naturschutzbeauftragten durch die Untere Naturschutzbehörde bestellt.
Auskunft
Sie interessieren sich für die Arbeit als Naturschutzbeauftragte*r oder haben weitere Fragen?
Dann melden Sie sich gerne beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt.
Ihre Ansprechpartnerin ist Laura Christ.
Telefon: 0221 / 221-36542