Afrikanische Wildschweinpest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Sie ist für den Menschen ungefährlich: Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen und für andere Tiere besteht nicht.
Bis vor wenigen Jahren war die Afrikanische Schweinepest nur in Afrika beheimatet; sie breitet sich seit 2015 in Osteuropa Richtung Westen aus. Seit September 2020 ist die Afrikanische Schweinepest auch in Deutschland aufgetreten. Der erste Fall war in Brandenburg bekannt geworden und breitet sich seit dem stätig aus. Nähere Informationen zum aktuellen Stand finden Sie unter der Website vom LANUV und vom Friedrich-Loeffler-Institut.
Wird bei einem Tier das Virus identifiziert, wird das Tierseuchenkontrollzentrum einberufen. Dieses besteht aus dem lokalen Krisenzentrum und der Einsatzleitung. Zusätzlich existiert bei Bedarf der Krisenstab der Stadt Köln.
Die Wildtierseuchen-Vorsorgegesellschaft mbH (WSVG) wird bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest mit der Durchführung einer Vielzahl von Bekämpfungsmaßnahmen beauftragt. Dazu zählen Absperrmaßnahmen in der Kernzone eines gefährdeten Gebietes, Maßnahmen zur Auffindung und Beseitigung von Kadavern sowie zur Dekontamination der Fundstellen.
Halterinnen und Halter von Hausschweinen und "Minipigs" müssen ihre Tiere gesondert halten. Hunde dürfen nur an der Leine ausgeführt werden. Heu, Gras und Stroh aus diesem Gebiet darf nicht an Schweine, Minipigs und Wildschweine verfüttert werden.
In Köln gibt es einen landwirtschaftlichen Betrieb mit etwa 200 Schweinen. Etwa 20 Kölner*innen halten sich einzelne Minipigs oder Hängebauchschweine.
In Köln wird jedes geschossene oder tot aufgefundene Wildschwein auf ASP untersucht. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist aufgefordert, sich aufmerksam zu verhalten. Insbesondere Reisende und Fernfahrerinnen und -fahrer sollen möglichst keine Schweinefleischprodukte aus den betroffenen Gebieten mitbringen und Lebensmittelreste für Wildtiere unzugänglich entsorgen.
Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH
In Nordrhein-Westfalen und in der gesamten Bundesrepublik wurden in den zurückliegenden Monaten eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen und koordiniert, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Es wurden Krisenübungen durchgeführt, um im Falle eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand vorbereitet zu sein.
Nordrhein-Westfalen setzt für den Fall eines Ausbruchs auf die speziell zur Bekämpfung der ASP gegründete Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG). Sie kann von den zuständigen Kreisordnungsbehörden als externe Dienstleisterin für die effektive Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen in der sogenannten Kernzone im Bedarfsfall zur Durchführung erforderlicher Maßnahmen hinzugezogen werden. Unter anderem sorgt sie durch regelmäßige Übungen und Schulungen dafür, dass das im Ernstfall einzusetzende Fachpersonal umfassend auf einen Einsatz zur ASP Bekämpfung vorbereitet ist.
Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Ist die ASP für den Menschen gefährlich und welche Tiere sind betroffen?
Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Die ASP betrifft ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, findet nicht statt.
Wo ist die ASP schon ausgebrochen?
Ursprünglich traten Infektionen in Afrika südlich der Sahara und in Ländern der kaukasischen Region gehäuft auf. Im Jahr 2007 sind erste Fälle der ASP in Russland und Georgien aufgetreten. Von dort aus hat sich die Tierseuche in den darauffolgenden Jahren in Osteuropa ausgebreitet. 2014 waren bereits die Länder Ukraine, Weißrussland sowie die Mitgliedsstaaten der EU Litauen, Polen, Lettland und Estland betroffen. Diese Länder meldeten mehrere Fälle von ASP von Wild- und Hausschweinen.
Am 27. Juni 2017 meldete die Tschechische Republik den ersten Fall von ASP in der Wildschweinpopulation. Einen Monat später wurden Ausbrüche in Rumänien bekannt. Im April 2018 erreichte die ASP Ungarn. Ende August 2018 wurde ein Fall unter Hausschweinen in Bulgarien bekannt und seit Anfang September 2018 breitet sich die ASP in Belgien unter Wildschweinen aus.
Seit September 2020 ist die Afrikanische Schweinepest auch in Deutschland aufgetreten. Der erste Fall war in Brandenburg bekannt geworden und breitet sich seit dem stätig aus. Nähere Informationen zum aktuellen Stand finden Sie unter der Website vom LANUV und vom Friedrich-Loeffler-Institut.
Wie wird die ASP übertragen?
In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden. Dieser Übertragungsweg spielt jedoch in unseren Breiten keine Rolle. Die Erkrankung kann hier direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. In Fleisch- und Wurstwaren ist das Virus über einen langen Zeitraum haltbar. Besonders kritisch sind dabei Reste von Lebensmitteln einzustufen, die aus Ausbruchsgebieten stammen.
Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Aber auch Futtermittel oder Transportfahrzeuge aus gefährdeten Gebieten können mit dem Virus kontaminiert sein. Besonders effizient ist die Übertragung über Schweiß und Blut. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig.
Wie sieht die Erkrankung bei Wildschweinen aus?
Bei europäischen Wildschweinen führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen manchmal eine verringerte Fluchtbereitschaft oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit.
Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen innerhalb weniger Tage zum Tod des Tieres.
Was passiert beim Auftreten der ASP?
Die Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig. Es wird nach den Vorgaben des Tierseuchenrechts vorgegangen. Wenn die Afrikanische Schweinepest bei einem verendeten Wildschwein festgestellt wird, müssen bestimmte Restriktionsgebiete um den Fundort herum eingerichtet werden. Für diese Gebiete gelten unterschiedliche Auflagen wie etwa Einschränkungen der Begehbarkeit, Jagdruhe, verstärkte Kadaversuche und Ähnliches.
Beim Auftreten der Erkrankung in einem Hausschweinbestand ist die Tötung aller Tiere des Bestandes unumgänglich. Im Falle eines Ausbruchs werden alle Betroffenen über die genauen Maßnahmen umgehend informiert.
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Eine Behandlung ist nicht möglich und überdies gesetzlich verboten. Für die Prophylaxe steht anders als gegen die Klassische Schweinepest bei der Afrikanischen Schweinepest kein Impfstoff zur Verfügung! Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und Populationsregulation zur Bekämpfung eingesetzt werden. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt auf Bundesebene die Schweinepestverordnung vor.
Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt?
Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche. Tote Wildschweine sollen daher so schnell wie möglich auf ASP untersucht werden. Wenn Sie beim Waldspaziergang oder beim Pilze sammeln ein totes Wildschwein entdecken: Bitte nichts anfassen! Wenn Sie Kontakt mit dem Kadaver hatten, reinigen Sie alles so gründlich wie möglich, um eine Verbreitung zu vermeiden!
Melden Sie diesen Fund bitte umgehend beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 0049 (0)201 / 714488.
Der Bereitschaftsdienst des LANUV kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.