Die EU-Regelung im Reiseverkehr mit Haustieren

Bei Reisen in Länder innerhalb der Europäischen Union benötigen Sie für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen grundsätzlich den EU-Heimtierpass. Der EU-Heimtierpass soll vor Einschleppen und Verbreiten der Tollwut schützen.

 

Wir haben hier für Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den EU-Heimtierpass zusammengestellt:

Was ist der EU-Heimtierpass?

Der EU-Heimtierpass ist ein Pass nach einheitlichem Muster.

Er enthält Angaben zu Ihrem Haustier, wie zum Beispiel die Kennzeichnungs-Nummer. Ihr Tier muss daher mittels gut lesbarer Tätowierung oder Chip identifiziert werden können. Für neu gekennzeichnete Tiere ist seit dem 3. Juli 2011 der Mikrochip als Identifikationsmerkmal verpflichtend.

Neben diesen und Ihren persönlichen Angaben werden auch Impfungen Ihres Tieres in den Pass eingetragen. Aus Deutschland stammende Tiere müssen einen gültigen Tollwut-Impfschutz vor dem Grenzübertritt nachweisen.

Für die Einreise in die EU-Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere gegen Bandwürmer.

Natürlich können Sie auch - wenn Sie mit Ihrem Haustier nicht ins Ausland verreisen möchten - den gelben "Internationalen Impfpass" in Deutschland weiterverwenden.

Heimtierausweis, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Für welche Haustiere benötige ich den Heimtierpass?

 

Für Reisen mit Hunden, Katzen oder Frettchen, die grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union transportiert werden, benötigen Sie den EU-Heimtierpass.

Im Reiseverkehr dürfen pro Privatperson höchstens fünf Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mit dem jeweiligen Heimtierpass mitgeführt werden. Ein Besitzerwechsel ist ausgeschlossen. Geht es um die Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen darf die Höchstzahl der transportierten Tiere überschritten werden. Aber auch in diesen Fällen ist ein Besitzerwechsel ausgeschlossen.

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Union, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Was ist bei der Einreise mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union zu beachten?

Privatpersonen dürfen mit Welpen frühestens nach der Tollwut-Erstimpfung der Tiere im Alter von 15 Wochen nach Deutschland ein- oder auch durchreisen.  

Detaillierte Informationen zu den Regelungen für die Einreise finden Sie im nachfolgenden Link:

Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Wer stellt den Pass aus?

Der EU-Heimtierpass kann von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden. Dort können Sie außerdem Ihr Tier kennzeichnen oder gegen Tollwut impfen lassen. Beides ist für Reisen in der Europäischen Union erforderlich.

Die Kosten werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet.

Werden die Tiere registriert?

Mit dem EU-Heimtierpass werden die Tiere nicht automatisch registriert.

Sie sollten aber darüber nachdenken, Ihr Tier in ein "Haustierregister" eintragen zu lassen.
Haustierregister werden beispielsweise vom Deutschen Tierschutzbund e. V. angeboten.

Was muss ich bei Reisen in Nicht-EU-Länder beachten?

Reisen in Nicht-EU-Länder, sogenannte Drittländer, sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt. Hier gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.

Für die Wiedereinreise gilt: Einige wenige Drittländer sind in der EU-Verordnung aufgelistet und werden wie EU-Länder behandelt, zum Beispiel die Schweiz, Liechtenstein.
Bei nicht gelisteten Drittländern, wie beispielsweise der Türkei, muss vor der Reise eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwut-Antikörper erfolgen, deren Ergebnis in den EU-Heimtierpass eingetragen wird. Diese Blutuntersuchung ist zur Wiedereinreise in die Europäische Union vorgeschrieben.

Empfehlungen des Veterinärdienstes

 

  • Lassen Sie Ihr Haustier grundsätzlich chippen, um Problemen beim Ablesen von Tätowierungen an den Grenzen vorzubeugen.
  • Auch die generelle Blutentnahme zur Bestimmung auf Tollwut-Antikörper (Titerbestimmung) mit dem Eintrag in den EU-Heimtierpass ist zu empfehlen. Sie ist bei der Wiedereinfuhr aus nicht gelisteten Drittländern, beispielsweise der Türkei, vorgeschrieben. Eine Einreise aus bestimmten Drittländern ist nur mit einem gültigen EU-Heimtierausweis, der mitgeführt werden muss, möglich.
  • Wird die Tollwutimpfung regelmäßig (Datum der Folgeimpfung beachten) durchgeführt, ist nur eine einmalige Blutuntersuchung im Leben des Tieres nötig.
  • Denken Sie bitte rechtzeitig daran, sich den EU-Heimtierpass ausstellen zu lassen. Sollten Sie ohne ihn reisen, müssen Sie mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss ihr Haustier sogar in Quarantäne, was für Sie mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Gesetzliche Grundlagen

Seit dem 29.Dezember 2014 gelten die EU-Verordnung Nr. 576/2013 und die EU-Durchführungsverordnung Nr. 577/2013

Siehe Rechtsgrundlagen, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft