In Deutschland besteht für einige geschützte Tiere eine Kennzeichnungspflicht (§ 12 ff. BArtSchV). Das bedeutet, dass jedes gehaltene Tier der entsprechenden Art individuell gekennzeichnet sein muss. Durch die Kennzeichnung sind Vermarktungsbescheinigungen und Herkunftsnachweise eindeutig den einzelnen Tieren zuzuordnen. Nur so kann die legale Herkunft bei diesen Arten über die zugehörigen Dokumente nachgewiesen werden.

Die Kennzeichnungspflicht betrifft alle fast streng geschützten Wirbeltiere und auch die meisten besonders geschützten Vögel. Alle kennzeichnungspflichtigen Arten sind in der Anlage 6 der BArtSchV aufgelistet.

BArtSchV Anlage 6

Kennzeichnungspflichtige Tiere halten, verkaufen oder kaufen

Die Kennzeichnungspflicht ist ein wichtiges Instrument zur Erfüllung der Nachweispflicht (§ 46 BNatSchG) für die legale Herkunft Ihrer Tiere. Kennzeichnungspflichtige Tiere müssen in Deutschland ab dem ersten Tag der Haltung gekennzeichnet sein (BArtSchV §12).

Achten Sie deshalb bei Kauf oder Übernahme von kennzeichnungspflichtigen Tieren immer auf eine vorschriftsgemäße Kennzeichnung. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Tiere können nicht angemeldet werden und können im Zweifelsfall beschlagnahmt und eingezogen werden. Außerdem könne Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Denken Sie daran, Ihre Nachzuchten (vor allem bei Vögeln) rechtzeitig zu beringen beziehungsweise zu kennzeichnen. Artenschutzringe und Transponder erhalten Sie nur bei den beiden in der BArtSchV (§15) festgelegten Ausgabestellen.

BNA: Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. ZZF: Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e. V.

Kennzeichnungsmethoden

In Deutschland sind hauptsächlich drei verschiedene Kennzeichnungsmethoden zugelassen (BArtSchV §13). Die Methode richtet sich dabei hauptsächlich nach der Tierart beziehungsweise der Tiergruppe, der die Art angehört. Details zu den vorgeschriebenen oder zulässigen Kennzeichnungsmethoden für jede Art finden sie in der Anlage 6 der BArtSchV (Link siehe oben).

Diese Methoden zur Kennzeichnung sind, je nach Art, möglich:

 

 

Geschlossener Ring (Vögel)

Geschlossene Vogelringe sind die gängige Kennzeichnungsmethode für alle geschützten Vogelarten. Hierzu wird ein spezieller Artenschutzring den Jungvögeln wenige Tage nach dem Schlupf über den Fuß geschoben. Dieser Ring hat, je nach Vogelart, eine vorgeschriebene Größe und lässt sich nicht mehr vom Vogelbein entfernen. Dadurch ist der Vogel für sein gesamtes Leben gekennzeichnet.

Alle Informationen zur richtigen Beringung für Züchter*innen und auch für Käufer*innen finden Sie hier:

Kennzeichnung von Vögeln

Transponder (Säugetiere, Reptilien, Vögel)

Der Artenschutztransponder ist ein spezieller Mikrochip, der dem Tier unter die Haut injiziert wird. Dieser Eingriff muss immer von einem/einer fachkundigen Tierarzt*in durchgeführt werden. Mit einem speziellen Ablesegerät lässt sich der einzigartige Zahlencode des Chips ablesen. Dieser Code ist auf Bescheinigungen, Herkunftsnachweisen und Meldungen anzugeben.

Weiteführende Informationen:

 

Kennzeichnung mit dem Artenschutz-Transponder

Fotodokumentation (Landschildkröten und ausgewählte andere Reptilien)

Viele Reptilien lassen sich an optischen Merkmalen eindeutig erkennen. Schuppenmuster, Färbungen oder Panzerdetails funktionieren hierbei ähnlich wie der Fingerabdruck bei Menschen. Bei diesen Arten kann die Kennzeichnung mithilfe einer Fotodokumentation erfolgen.

Diese Art der Kennzeichnung wird vor allem bei europäischen Landschildkröten (Gattung Testudo) verwendet. Detaillierte Informationen dazu finden sie hier:

Informationen zu Landschildkröten

Andere Arten, bei denen die Fotodokumentation häufig verwendet wird, sind zum Beispiel:       

  • Fidschileguan (Brachylophus fasciatus)        
  • Himmelblauer Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi)       
  • Krokodilschwanzechsen (Shinisaurus crocodilurus)
  • verschiedene Riesenschlangen
Fotodokumentation bei Reptilien

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