Je nach Rasse, Größe oder Gewicht des Hundes, den Sie halten möchten, gibt es verschiedene Regelungen. In dieser Übersicht vieler erlaubnis- oder anzeigepflichtiger Hunde finden Sie wichtige Informationen zur Anschaffung oder Haltung eines Hundes.

Welcher Hund soll es sein?

Je nach Rasse, Größe oder Gewicht des Hundes müssen Sie verschiedene Regelungen bei der Hundehaltung beachten, zum Beispiel eine Erlaubnis beantragen.

Schauen Sie in die nachfolgenden, alphabetisch sortierten Tabellen nach der von Ihnen gewünschten Hunderasse. Die Auflistungen enthalten viele der Hunderassen, für die eine Haltungsanzeige oder sogar eine Erlaubnis erforderlich ist.

Es gilt grundsätzlich, dass die Haltung aller Hunde, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm sind (= große Hunde), angezeigt werden muss. Wenn Ihr Hund zwar nicht in der Auflistung zu finden ist, aber in die Kategorie der großen Hunde fällt, dann informieren Sie sich bitte auf der Seite zum Thema große Hunde. Bitte beachten Sie deshalb, dass die Listen nicht abschließend sind.

Haltungsanzeige für einen großen Hund

Für kleinere Hunde gelten keine besonderen Pflichten außer der allgemeinen Anleinplicht in bestimmten Bereichen (nähere Informationen hierzu finden Sie unter: Gassi gehen) und der generellen Pflicht zur Anmeldung zur Hundesteuer.

Gassi gehen

Das Landeshundegesetz teilt die Hunde in drei Kategorien ein: Gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde. Je nach Kategorie gibt es verschiedene Bedingungen für die Hundehaltung. Bitte schauen Sie in der folgenden Übersicht nach, ob Ihr Hund zu einer dieser drei Kategorien gehört.

Große Hunde

Haltungsanzeige für einen großen Hund
  • Akbas
  • Bandog
  • Berger de Beauce
  • Berger de Brie
  • Bordeaux Dogge
  • Carpatin
  • Chinesischer Kampfhund
  • Dobermann
  • Estrela - Berghund
  • Kangal
  • Karakatschan
  • Karshund
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Komondor
  • Kraski Ovcar
  • Kuvasz
  • Liptak
  • Maremmaner Hirtenhund
  • Mastin de los Pirneos
  • Mioritic
  • Mittelasiatischer Owtscharka
  • Polski Owczarek Podhalanski
  • Pyrenäenberghund
  • Raffeiro do Alentejo
  • Römischer Kampfhund
  • Sarplaninac
  • Slovensky Cuvac
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tibetanischer Mastiff
  • Tornjak

 

Gefährliche Hunde

Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund
  • American Stafford-shire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

 

Hunde bestimmter Rassen

Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napolitano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu 

Übrigens: Für alle Hunde (ob in der Liste oder nicht) gilt: Anmeldung zur Hundesteuer nicht vergessen!

Einen Hund online anmelden

Der Mikrochip

Die Mikrochip-Technologie existiert schon seit mehreren Jahren. Der Mikrochip hat etwa die Grösse eines Reiskorns und wird dem Hund direkt unter die Haut gespritzt. Dieser Eingriff dauert nur einige Sekunden. Mit dem Mikrochip erhält jeder Hund seine eigene, individuelle und weltweit einmalige Identifikationsnummer. Mit einem Lesegerät kann diese dann gelesen und der Besitzer des Hundes ermittelt werden. So können auch entlaufene oder gestohlene Hunde schnell identifiziert und ihren Besitzern zügig zurückgegeben werden.

Wenn Sie einen Hund aus einer der drei neuen Kategorien halten möchten, dann sind Sie verpflichtet, den Hund von einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen!

Hundesteuer

Egal, ob Sie für die Hundehaltung eine Erlaubnis brauchen, ob Sie dessen Haltung lediglich anzeigen müssen, oder ob Sie nichts dergleichen tun müssen:

Der Hund muss steuerlich angemeldet werden!

Das können Sie bequem im Online-Anmeldeverfahren erledigen oder klassisch mit Formular per Post.

Nähere Informationen dazu gibt es auf der Seite:

Anmeldung eines Hundes im Online-Verfahren