Für bestimmte Tiere aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (Drittländern) bestehen Importbeschränkungen oder gar Importverbote. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich rechtzeitig vor einer geplanten Einfuhr von Tieren aus Drittländern mit unserem Verinäramt, Bereich Grenzkontrollstelle in Verbindung zu setzen.

Telefon: 0221 / 221-26283

Näheres zum Verfahren erfahren Sie unter

Grenzkontrollstelle / Tierärztlicher Dienst

Im Übrigen sind bei der Einreise mit Tieren aus dem Ausland immer die Bestimmungen für Deutschland zu beachten. So ist beispielsweise für Hunde und Katzen eine gültige Tollwutimpfung vorzuweisen.

Welpen dürfen auch innerhalb der Europäischen Union frühestens ab der 15. Lebenswoche einreisen, aus nicht gelisteten Drittländern frühestens ab dem 7. Monat. Nicht mehr akzeptiert wird die früher mögliche "Halterbescheinigung", die auch belegte dass das Tier seit der Geburt nicht mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sei.  

Für Papageien und Sittiche ist eine amtliche Gesundheitsbescheinigung aus dem Urlaubsland erforderlich.

Das Mitbringen von Kampfhunden der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ist verboten.

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