Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan

Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. Februar 2026

Ziel der Planung war es, die Vorgaben des vom Rat am 23. März 2010 beschlossenen Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte umzusetzen. 

Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit

© Stadt Köln

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit (ehemals Stadtentwicklungsausschuss) hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 unter anderem beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren für das Gebiet umgrenzt von der KVB-Trasse der Linie 7, der Bergerstraße, der Glashüttenstraße, der Friedrichstraße und der Phillip-Reis-Straße - Arbeitstitel: Glashüttenstraße in Köln Porz nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben. Den Aufstellungsbeschluss hatte der Stadtentwicklungsausschuss am 14. Mai 2012 gefasst. Diesen haben wir am 30. Mai 2012 im Amtsblatt bekannt gemacht.

Das circa 3,5 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Porz. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem  Lageplan. Er ist der Beschlussvorlage und dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügt.

 Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung  

Das Plangebiet war dafür vorgesehen, die Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln am 23. März 2010 beschlossenen Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte umzusetzen. Danach sollte Wohnungsbau errichtet, die vorhandene öffentliche Grünfläche weiterentwickelt und die bestehenden Einrichtungen für den Gemeinbedarf gesichert werden. Ein weiteres Ziel war die Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte. Eine geplante Wohnblockrandbebauung wurde in der Bezirksvertretung Porz am 11. September 2018 im Rahmen der Beratung im Grundsatz abgelehnt. Stattdessen sollte diese Fläche für öffentliche Einrichtungen, Handel, Gewerbe, Erholung sowie Sport und Freizeitflächen freigehalten werden. Der Stadtentwicklungsausschuss stimmte dem am 20. September 2018 zu und der Rat der Stadt Köln fasste am 27. September 2018 einen entsprechenden Beschluss. 

Die vorgenannte Beschlusslage steht der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens entgegen. Somit ist das Verfahren obsolet geworden und damit auch formell einzustellen. Aus den vorgenannten Gründen wurde dieser Aufstellungsbeschluss aufgehoben. Die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nummer 74394/03 weiterhin gewährleistet. Derzeit besteht daher keine Verpflichtung im Sinne des § 1 Absatz 3 BauGB, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Aufhebungsbeschluss, Dezember 2025

Auskunft zum Bauleitplanverfahren 

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