Beendete öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. Mai 2023

Amtsblatt 19, 24. Mai 2023
PDF, 3931 kb

 

Ziel der Planung ist es, durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Neubaugebietes mit circa 1.300 Wohneinheiten zu schaffen. 

Informationen zur öffentlichen Auslegung

Zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit haben wir eine Veranstaltung im Juni 2018 durchgeführt. Weitere öffentliche Veranstaltungen gab es im März 2020 und im Juli 2021. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Projektseite zu Rondorf Nord-West, die unter der Überschrift "Weitere Informationen" verlinkt ist. Auf dieser Seite erfahren Sie auch mehr zur Umsetzung der Entflechtungsstraße und Verlängerung der Stadtbahnlinie.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Rodenkirchen beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Rondorf Nord-West sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans. 

Auszug aus dem Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

© Stadt Köln

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 66389/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet nordwestlich des Stadtteils Rondorf, südlich der Autobahn A4, westlich des Weißdornwegs, nördlich der Kapellenstraße und östlich der Husarenstraße in Köln-Rondorf

Arbeitstitel: Rondorf Nord-West in Köln-Rondorf

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Rodenkirchen im Stadtteil Rondorf und umfasst eine Fläche von circa 68,6 ha. Das Gebiet schließt an den nordwestlichen Siedlungsrand des Stadtteiles Rondorf an. Es wird im Norden durch die Autobahn A4 begrenzt. Im Nordosten stellt der Weißdornweg die Plangebietsgrenze dar. Die östliche Plangebietsgrenze verläuft dann im Anschluss an die bebauten Grundstücke der Straßen "Birkenweg" und "Am Höfchen" in Richtung Süden. Im Süden reicht das Plangebiet bis an die Kapellenstraße heran und in den geschützten Landschaftsbestandteil LB 2.12 "Umgebung des Johannes- und Büchelhofes, Rondorf" hinein. Im Weiteren verläuft die Grenze entlang der Husarenstraße und umschließt dort in Höhe der bestehenden englischen Schule geplante öffentliche Grünflächen. In Richtung Norden bildet die Straße "Auf dem Schneeberg" bis zur Autobahn A4 die Grenze. Die bestehende englische Schule an der Kapellenstraße mit der nördlich gelegenen Sportanlage sowie die Bebauung am Pater-Prinz-Weg sind nicht Bestandteile des Plangebietes.

Ziel der Planung ist es, durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Neubaugebietes mit circa 1.300 Wohneinheiten zu schaffen. Mit der Entwicklung des Gebietes kann ein Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Einfamilienhäusern, frei finanziertem und gefördertem Wohnungsbau geleistet werden.

Neben den Wohneinheiten sind eine weiterführende Schule, zwei Grundschulen und vier Kindertagesstätten sowie öffentliche Grünflächen und verschiedene Spielplätze vorgesehen. In zentraler Lage soll ein Quartiersplatz mit Einzelhandelsgeschäften geschaffen werden. Gleichzeitig soll die Entwicklung des Stadtteils Rondorf über die geplanten Infrastruktureinrichtungen und Verkehrsmaßnahmen langfristig gestärkt werden. Dazu gehören die geplante Entflechtungsstraße und die sogenannte StadtBahn Süd als Rückgrat der Mobilität.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 66389/03 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 1. Juni 2023 bis 13. Juli 2023 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.  

Das Offenlageverfahren haben wir mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet.

Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

 

Informationen zum Bauleitplanverfahren

Zu den Bauleitplanverfahren gehören

  • das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Rondorf Nord-West" und
  • das parallele Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet.

Im Flächennutzungsplan wird das Plangebiet für den Bereich der geplanten Siedlungserweiterung überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Zur Arrondierung der Wohnnutzung werden darüber hinaus weitere Flächenteile als Wohnbauflächen entwickelt, sodass eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.

In Abstimmung mit uns hat die Investorin "AMELIS Projektentwicklungs GmbH Co. KG" für das Plangebiet "Rondorf Nord-West" in Köln-Rondorf ein städtebauliches Planungskonzept erarbeitet.

Ziel der Planung ist,

  • Schaffung dringend benötigter Wohnbauflächen mit einer bedarfsgerechten Infrastruktur. Hierfür wird ein Neubaugebiet mit circa 1.300 Wohneinheiten in verschiedenen Wohnquartieren entwickelt, darunter Mehrfamilienhäuser aber auch Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
  • Umsetzung von 30 Prozent der neuen Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen
  • Erweiterung der bestehenden sozialen Infrastruktur um eine weiterführende Schule, die notwendigen Grundschulplätze sowie vier Kindertagesstätten
  • Schaffung öffentlicher Grünflächen und verschiedener Spielplätze
  • Entwicklung und Sicherung von Flächen zur Erweiterung des bestehenden Nahversorgungsangebots an einem Quartiersplatz
  • Regelung der bestehenden Verkehrssituation sowie Gestaltung und Aufwertung des vorhandenen öffentlichen Straßenraums in Rondorf
  • Schaffung einer neuen Entflechtungsstraße zur Regelung des Verkehrs aus dem bestehenden Ort und dem Verkehr des Neubaugebietes mit gleichzeitiger Verknüpfung des alten Ortskerns mit dem neuen Siedlungsgebiet
  • Ausbau des vorhandenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), hierfür Bereitstellung von Flächen für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 vom Verteilerkreis Süd bis nach Köln-Meschenich.

Weitere Informationen

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-27008 oder 0221 / 221-27141

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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