Die Reinigung der Straßen, Fahrradwege und Gehwege im Stadtgebiet ist grundsätzlich Aufgabe der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB). Die Aufgabe kann jedoch im Rahmen der Anliegerreinigung auf die Anwohner*innen übertragen werden.

Ob Sie in einer Straße wohnen, in der die AWB diese Serviceleistung erbringt, oder ob Anlieger*innen für die Reinigung zuständig sind, steht in der Straßenreinigungssatzung.

Hier können Sie den Straßennamen eingeben und prüfen, ob eine Anliegerreinigung vorgeschrieben ist:

Abfrage Straßenreinigung

Was können Sie bei einer Verunreinigung des öffentlichen Straßenlandes tun?

© Stadt Köln

Wenn Sie eine Verunreinigung durch Laubfall, Unkraut oder Ähnliches auf dem Fahrbahnbereich oder einem Geh- oder Radweg melden wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob die AWB für die Reinigung zuständig sind oder ob die Anwohner*innen für Sauberkeit sorgen müssen.

Wenn die AWB zuständig sind, können Sie sich mit der Kundenberatung der AWB in Verbindung setzen:

telefonisch unter 0221 / 9222224

oder Sie schicken eine E-Mail:

Kundenberatung der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB Köln)

Liegt in dem betroffenen Bereich Anliegerreinigung vor, ist grundsätzlich der*die Eigentümer*in des Grundstücks für die Reinigung verantwortlich. Wenn diese der Aufgabe nicht nachkommen, können Sie sich an uns wenden:

Amt für öffentliche Ordnung, Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln,

per Telefon unter 0221 / 221-32000 (Servicetelefon) - der direkte Draht zum Ordnungsdienst

per E-Mail:

Ordnungsamt Stadt Köln