Eine besondere Anerkennung für engagierte Menschen

In Köln engagieren sich rund 200.000 Menschen ehrenamtlich. Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung dieser ehrenamtlichen Arbeit hat der Rat in seiner Sitzung am 4. April 2017 entschieden, die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Köln zum 1. Juli 2017 einzuführen.

Sie ist eine besondere Würdigung für zeitlich umfassend geleistetes ehrenamtliches Engagement und ermöglicht Vergünstigungen bei vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen.

Damit möchten wir ein besonderes Dankeschön für all jene bereithalten, die sich intensiv für das gesellschaftliche Zusammenleben engagieren, und zugleich dieses Engagement öffentlich wertschätzen.

Die Ehrenamtskarte ist eine besondere Anerkennung für die engagierten Menschen, die sich in ihrer Freizeit überdurchschnittlich für das Gemeinwohl einsetzen,

so Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Seit März 2022: Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW für langjährig Engagierte

Ihre Vorteile durch die Ehrenamtskarte

Durch die Ehrenamtskarte erhalten Sie in allen beteiligten Kommunen in Nordrhein-Westfalen Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art. Die Vergünstigungen sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

Das Verzeichnis sämtlicher Vergünstigungen in Köln und Nordrhein-Westfalen können Sie nachfolgend aufrufen. Der Katalog wird ständig erweitert, neue Partner*innen werden regelmäßig angeworben.

Ehrensache NRW

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für die Ehrenamtskarte können Sie sich bewerben, wenn Sie wie folgt bürgerschaftlich engagiert sind:

  • mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr 
  • ohne pauschale Aufwandsentschädigung (reine Kostenerstattungen sind kein Ausschlusskriterium)
  • seit mindestens einem Jahr
  • in Köln
  • für Dritte

Die Organisationen, bei denen Sie ehrenamtlich tätig sind, bestätigen die Zahl der bei ihnen geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz. Aus- und Fortbildungen zählen ebenfalls zum Stundenkontingent. Mitglieder von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt beziehungsweise vom Verfassungsschutz beobachtet werden, erhalten keine Ehrenamtskarte. 

Wenn Sie ehrenamtlich für die Freiwillige Feuerwehr, für Rettungsdienste nach § 13 Absatz 1 RettG NRW beziehungsweise Hilfsorganisationen nach § 18 Absatz 1 BHKG NRW oder dem Technischen Hilfswerk tätig sind, gilt folgende Regelung: Tätigkeiten wie Schulungen, Übungen, Wartungen und Einsätze inklusive der jeweiligen Anreisezeiten können berücksichtigt werden. Auch aktive Bereitschaftszeiten, die in der entsprechenden Einrichtung stattfinden, zählen dazu.

Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist die glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.

Wie beantragen ich die Karte?

Hier finden Sie das Antragsformular:

Antrag auf Vergabe der Ehrenamtskarte

Entsprechende Vordrucke liegen außerdem in den Bürgerämtern und Vermittlungsagenturen für das Ehrenamt aus.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:

Stadt Köln
Büro der Oberbürgermeisterin
Kommunalstelle FABE
Brückenstr. 5-11
50667 Köln

Einen Antrag können Sie jederzeit stellen. Nachdem wir Ihren Antrag geprüft und bestätigt haben, schicken wir Ihnen die Karte zu.

Wie lange und wo ist die Ehrenamtskarte gültig?

Die Ehrenamtskarte ist zwei Jahre gültig. Der letzte Gültigkeitsmonat ist auf der Karte angegeben. Nach Ablauf können Sie die Karte erneut beantragen.

Erst mit Ihrer Unterschrift in Verbindung mit Ihrem Personalausweis erlangt die Ehrenamtskarte ihre Gültigkeit.

Die Ehrenamtskarte ist in allen teilnehmenden Städten, Kreisen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gültig und nicht übertragbar.

Die App – digitale Ehrenamtskarte NRW

Sie können Ihre Ehrenamtskarte auch über die App zur Ehrenamtskarte NRW beantragen und verlängern. Ein schriftlicher Antrag in Papierform ist nicht mehr notwendig, aber weiterhin möglich.

Die digitale Ehrenamtskarte NRW können Sie mithilfe der App auf Ihr Smartphone oder Tablet laden. So können Sie die Dankeschön-Angebote durch Lokalisierung Ihres Standorts jederzeit mobil abrufen. Außerdem hat die App eine Navigations-Funktion, die Ihnen den Weg zu Partner*innen mit Vergünstigungen zeigt.

Die App steht für die beiden gängigsten mobilen Betriebssysteme, iOS und Android, zur Verfügung. Sie können Sie kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store herunterladen.

Weitere Informationen zur App App im Google Play Store App im Apple App Store

Sonstiges

Die Ehrenamtskarte ist in folgenden Fällen zurückzugeben:

  • nach Beendigung oder Einschränkung der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • bei Erhalt von Aufwandsentschädigungen

Beantragen Sie bei einer Namensänderung bitte eine neue Karte. 

Hinweise für Inhaber*innen der JugendleiterCard (Juleica)

Sollten Sie im Besitz der JugendleiterCard, kurz Juleica, sein, gibt es eine Ausnahme von den Vorgaben zum Erhalt der Ehrenamtskarte: Bei Vorlage der Juleica wird auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl verzichtet.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • abgeschlossene Ausbildung als Jugendleiterin beziehungsweise Jugendleiter
  • Besitz einer gültigen Juleica und
  • ehrenamtliche Arbeit ausschließlich ohne Aufwandsentschädigung, die über Auslagen für die Tätigkeit oder Erstattung von Kosten hinausgeht
  • Einsatzort in Köln
Antrag auf Vergabe der Ehrenamtskarte an Inhaber*innen der Juleica

Werden Sie Partner*in

Wir werben laufend Vergünstigungsgeber*innen an, um den Ehrenamtlichen vielfältige Angebote präsentieren zu können.

Ihre Vorteile als Vergünstigungsgeber*in:

  • Die Beteiligung ist – abgesehen von der Vergünstigung – kostenlos. Ein Ausstieg ist jederzeit möglich.
  • Die Ehrenamtskarte dient als Marketinginstrument, das für positive Kommunikation sorgt.
  • Die Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb von Köln wird gefördert.
  • Die Veröffentlichung aller Anbieter*innen auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen dient als weitere Werbung.

Möchten Sie selbst Vergünstigungen anbieten, nutzen Sie dazu bitte das folgende Formular:

Vereinbarung zwischen Stadt Köln und Vergünstigungsgeber*in

Kontakt

Stadt Köln
Büro der Oberbürgermeisterin
Kommunalstelle FABE
Brückenstraße 5-11
50667 Köln

Telefon: 0221 / 221-22250

Sicheres Kontaktformular E-Mail an die Kommunalstelle FABE

Mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse KölnBonn

Das gesellschaftliche Engagement der Sparkasse KölnBonn