Die Stiftung hilft jährlich in etwa 100 Fällen Kölnerinnen und Kölnern bei finanziellen Problemen. Das kann mal die Übernahme der Reparaturkosten der Waschmaschine sein, die Finanzierung einer Zugreise zu einer oder einem erkrankten Verwandten oder Hilfe bei einer notwendigen Zahnbehandlung. Vor der Bewilligung eines Zuschusses prüft die Fachverwaltung, ob tatsächlich eine entsprechende Notlage besteht.

Der vom Rat festgelegte Stiftungszweck lautet:

Für Einwohner der Stadt Köln, für die nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Einzelfall eine Notlage besteht, zu deren Beseitigung weder nach sozialrechtlichen Bestimmungen noch nach anderen Sozialleistungsgesetzen eine Hilfsmöglichkeit gegeben ist.

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Wenn Sie Teil dieser Tradition werden und eine Stiftung unter dem Dach der Stadt Köln errichten oder einer bestehenden Stiftung eine Zuwendung zukommen lassen möchten, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.

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