Wenn Sie Internet-Zugänge, PC-Arbeitsplätze und andere technische Geräte der Stadtbibliothek nutzen, erkennen Sie folgende Regeln an:

Nutzung bereitgestellter Geräte

  • Die Internetzugänge und Arbeitsplätze der Stadtbibliothek dienen der Information, Recherche, Kultur, Bildung und Fortbildung.
  • Sie sind zum sorgfältigen Umgang mit den technischen Einrichtungen der Bibliothek verpflichtet. Die Nutzbarkeit der Systeme hängt von der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen ab.
  • Für die Funktionsfähigkeit und Virenfreiheit der Leitungen, Programme und Geräte gibt es keine Gewähr.
  • Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Störungen oder Schäden an den bereitgestellten Geräten melden Sie bitte unverzüglich dem Personal.
  • Privateigene Zusatzgeräte (zum Beispiel Wechseldatenträger/USB) und/oder Programme dürfen auf Geräten der Stadtbibliothek nicht genutzt werden, es sei denn dies ist in einer Bedienungsanleitung ausdrücklich angegeben.
  • Die Benutzung einiger Geräte ist an die Hinterlegung des Mitgliedsausweises gebunden.
  • Die Nutzungszeit der Arbeitsplätze ist je nach Verfügbarkeit auf zwei Stunden pro Tag und Person beschränkt, in der Kinderbibliothek und im Erdgeschoss der Zentralbibliothek auf eine Stunde. Die mit Nummern gekennzeichneten Internet-Arbeitsplätze werden für Bibliotheksmitglieder auf Anfrage durch das Bibliothekspersonal freigeschaltet. Wird ein im Voraus reservierter Termin nicht pünktlich wahrgenommen, kann er nach 10 Minuten weiter vergeben werden.
  • Es ist nicht erlaubt, ungenehmigt Programme auf lokale oder über das Netz angebundene Speichermedien herunterzuladen und zu installieren. Manipulationen an den Einstellungen von Hard- und Software der Rechner sowie an Dateien und Netzwerken sind untersagt.
  • Die Nutzung der Geräte und Einrichtungen ist kostenlos, Ausdrucke (schwarz-weiß) werden laut der derzeit gültigen Entgeltordnung der Stadtbibliothek berechnet. Bitte wenden Sie sich an die Information wenn Sie Ausdrucke machen möchten.

 

Nutzung des Internets

  • Die Stadtbibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, Verfügbarkeit, Virenfreiheit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Zugänge abgerufen werden.
  • Sie sind verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu beachten. Sie stellen die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung frei.
  • Sowohl Abruf als auch Verbreitung von pornografischen, Gewalt verherrlichenden, jugendgefährdenden oder strafbaren Inhalten sind untersagt. Sie sind für die von Ihnen im Internet veröffentlichten Inhalte oder Äußerungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbst verantwortlich.
  • Im Namen der Stadtbibliothek dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch kostenpflichtige Dienste im Internet genutzt werden, es sei denn sie sind von der Stadtbibliothek lizenziert worden.

 

Datenschutz und Datensicherheit

  • Die Stadtbibliothek ist nicht verantwortlich für den Missbrauch und die Sicherheit von persönlichen Daten, die im Internet übermittelt werden oder die Sie in Endgeräten (wie zum Beispiel mobilen Readern, Computern oder Tablet-Rechnern) abspeichern. Beachten Sie bei der Eingabe von persönlichen Daten, zum Beispiel Kreditkartennummern oder Passwörtern, dass diese im Internet oft ungesichert übermittelt und von lokalen Anwendungen (beispielsweise durch Apps auf mobilen Geräten wie dem iPad) zum Teil dauerhaft gespeichert werden.
  • Die Stadtbibliothek ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat gelöscht. Alle auf den Arbeitsstationen befindlichen Daten können von der Netzwerkadministration eingesehen und gegebenenfalls gelöscht werden.

Zuwiderhandlungen

  • Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen und kann von der weiteren Nutzung der Geräte ausgeschlossen werden.
  • Mit der Nutzung der bereitgestellten Geräte und Zugänge werden diese Regeln anerkannt. Bewusste Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Benutzung.Â