Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 08. Dezember 2022 auf Grund des § 41 Absatz 1 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S.666 / SGV. NRW 2023) in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
- Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sie dient der Bildung, Fortbildung, Information, der Kultur und der Förderung von Lese-, Digital- und Medienkompetenz. Sie steht in engem Dialog mit der Stadtgesellschaft sowie mit unterschiedlichsten Partner*innen und ermöglicht Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Nachhaltige Entwicklung, Integration, Diversität und Inklusion sind wichtige Handlungsfelder. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich.
- Die Oberbürgermeisterin kann im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen.
§ 2 Nutzendenkreis
- Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen die Stadtbibliothek Köln nur in Begleitung einer volljährigen Person benutzen.
§ 3 Anmeldung, Bibliotheksausweis
- Natürliche Personen (Erwachsene) weisen sich bei der Anmeldung mit ihrem Personalausweis oder einem Reisepass mit Meldebescheinigung aus.
- Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persönlich abzugebende schriftliche Zustimmung sowie eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung der gesetzlichen Vertretenden für alle aus dem Nutzungsverhältnis der minderjährigen Person möglichen Verpflichtungen erforderlich. Die Bürgschaft ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit der Nutzenden. Die Bürgschaftserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall endet mit Bestätigung des Eingangs des Widerrufs durch die Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsverhältnis mit der oder den Minderjährigen. Sämtliche ausgeliehenen Medien sind dann binnen einer Woche zurückzugeben.
- Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung, Rentner*innen und Pensionierte sowie Köln-Pass-Inhaber*innen über 18 Jahre müssen bei der Anmeldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1. aufgeführten Dokumenten den entsprechenden Nachweis erbringen.
- Juristische Personen melden sich durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person an. Die Vollmacht muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.
- Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzenden einen Bibliotheksausweis für die Stadtbibliothek Köln. Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Stadt Köln und ist nicht übertragbar. Nutzende, die schuldhaft den Missbrauch des Bibliotheksausweises ermöglichen, haften für den daraus entstandenen Schaden. Sein Verlust sowie Adressänderungen sind der Stadtbibliothek Köln unverzüglich anzuzeigen. Der Bibliotheksausweis ist bei Ausschluss der Nutzenden von der Benutzung der Stadtbibliothek Köln oder auf deren Verlangen aus organisatorischen Gründen, die die Ausstellung neuer Bibliotheksausweise erforderlich machen, zurückzugeben. Bei Verlust des Bibliotheksausweises kann auf Antrag ein neuer Bibliotheksausweis ausgestellt werden.
- Natürliche Personen haben die Möglichkeit, sich für ein Dauervertragsverhältnis (Dauermitgliedschaft) zu entscheiden. Dieses kann nur in Verbindung mit einem Lastschriftverfahren erfolgen. Es dauert 13 Monate, beginnt mit der schriftlichen Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung und wird automatisch um jeweils 13 Monate verlängert. Es endet mit der schriftlichen Kündigung. Diese muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Laufzeit dieser Nutzungsberechtigung bei der Stadtbibliothek Köln eingegangen sein.
- Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis erkennen die Nutzenden die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln an und stimmen der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu. Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird bei der Erstanmeldung ausgehändigt.
§ 4 Ausleihe von Medien
- Die Gesamtzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien beträgt für:
a) Minderjährige: 15 Medien,
b) Erwachsene: 25 Medien,
c) juristische Personen: 100 Medien. - Die Dauer der Ausleihe beträgt:
a) 4 Wochen regulär z. B. für Bücher (Ausnahme: Bestseller), CD-ROMs (Ausnahme: Spiele), Medienkombinationen, Karten und Gesellschaftsspiele, Musikinstrumente
b) 2 Wochen für alle anderen bzw. für entsprechend gekennzeichnete Medien. - Die Ausleihfrist kann auf Antrag um den in Ziffer 4.2. genannten Zeitraum bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkungen vorliegen. Die neue Ausleihfrist berechnet sich ab dem Tag der Verlängerung.
- Bei Online-Verlängerungen gehen Übermittlungsfehler zu Lasten der Entleihenden, soweit ein Verschulden der Stadtbibliothek Köln nicht nachweisbar ist.
- Die Reservierung von Medien ist jederzeit möglich.
- Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist unzulässig.
- Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate Bedingungen, die wegen der notwendigen Aktualität online und in den Bibliotheken zur Verfügung stehen.
- Die Stadtbibliothek behält sich vor, die Ausleihfristen zu verkürzen.
§ 5 Fernleihe
- Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Köln vorhanden sind, können, soweit möglich, auf Antrag der Nutzenden gemäß der nordrheinwestfälischen Leihverkehrsordnung aus anderen Bibliotheken beschafft werden.
- Die Bestellung erfolgt per Formular oder online über die Digitale Bibliothek.
§ 6 Behandlung der ausgeliehenen Medien, Rechte Dritter
- Die Nutzenden sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren.
- Die Stadtbibliothek Köln haftet für Schäden aller Art, die durch die Medienbenutzung entstehen können, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
- Alle Medien sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übergeben worden sind. Die Nutzenden sind verpflichtet, sich bei der Ausleihe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu überzeugen.
- Verlust und Veränderungen der Medien sind sofort anzuzeigen; sie verpflichten ebenso wie Verschmutzung sowie Beschädigung zum Schadensersatz.
- Die Nutzenden sind verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an allen ihnen zur Verfügung gestellten Medien zu beachten. Die Nutzenden stellen die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung frei.
§ 7 Rückgabe
Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist zurückgegeben werden. Andernfalls greifen die Säumnisentgelte nach § 10. Bei Nichtrückgabe wird entsprechender Schadensersatz gefordert.
§ 8 Entgelte
- Für die Ausleihe der Medien werden folgende Beiträge erhoben:
a) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre: kostenfrei
b) Erwachsene ab 21 Jahre für 12 Monate: 30 €,
c) Dauermitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre für 13 Monate: 30 €,
d) Halbjahresmitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre für 6 Monate: 17 €,
e) Kurzmitgliedschaft für Ersachsene ab 21 Jahre für 3 Monate: 9 €,
f) Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre für 12 Monate: 15 €,
g) Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre für 6 Monate: 8 €,
h) Köln-Pass-Inhaber*innen für 12 Monate: 10 €,
i) Köln-Pass-Inhaber*innen für 6 Monate:5 €
j) Neumitgliedschaften für Köln-Pass-Inhaber*innen: 3 Monate kostenfrei,
k) Menschen mit Schwerbehinderung für 12 Monate: 15 €,
l) Menschen mit Schwerbehinderung für 6 Monate: 8 €,
m) Rentner*innen und Pensionierte für 12 Monate: 15 €,
n) Rentner*innen und Pensionierte für 6 Monate: 8 €,
o) Juristische Personen für 12 Monate: 182 €. - Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlängerung des Bibliotheksausweises zu zahlen.
- Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen ermäßigt werden.
§ 9 Serviceentgelte
- Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Serviceentgelte:
a) für das Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 1 €,
b) für die Ausstellung eines neuen Bibliotheksausweises: 3,50 €,
c) für jede Vorbestellung: 1 €,
d) für Medien aus dem Bestsellerservice pro Medium: 2 €,
e) für Datenausgabe auf Papier pro Seite: 0,10 €,
f) für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €,
g) für die Bestellung einer Fernleihe, unabhängig vom Erfolg: 2,50 €, zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten,
h) für die Nutzung des Klavierflügels pro Stunde: 2,50 €.
Die Entgelte sind bei der Beantragung beziehungsweise Beauftragung zu zahlen. - Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden höchstens kostendeckende Entgelte erhoben.
Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50% Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe "B" vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. - Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Köln werden höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe der Entgelte ergeben sich aus dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln.
§ 10 Säumnisentgelte
Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte erhoben:
a) bei Medien aus dem Bestsellerservice pro Tag: 1 €,
b) bei allen anderen Medien pro angefangene Woche: 1 €,
c) bei Benachrichtigung durch das 1. Mahnschreiben per Briefpost: 1 €,
d) bei Benachrichtigung durch das 2. Mahnschreiben per Briefpost: 1,20 €,
e) ab der 11. Woche pro Medium: zusätzlich 25 €.
§ 10a Mehrwertsteuer
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer besteht, ist diese von den Nutzenden zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe zu zahlen.
§ 11 Ausnahmen
Von den Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung kann die Stadtbibliothek Köln in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht Ausnahmen zulassen.
§ 12 Hausrecht
- Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das Hausrecht zu. Die Ausübung kann übertragen werden.
- Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung, die Hausordnung oder die Bestimmungen der Oberbürgermeisterin verstoßen haben, können von der Benutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.02.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die letzte Fassung vom 01.01.2020 außer Kraft.