Rondorf soll vom Durchgangsverkehr entlastet werden

In Rondorf sollen circa 1.300 Wohneinheiten in unterschiedlichen Bauformen entstehen. Das geplante Baugebiet wollen wir durch eine neue Stadtbahnlinie an den öffentlichen Personennahverkehr anbinden. Darüber hinaus wollen wir den schon heute von starkem Durchgangsverkehr geprägten Stadtteil Rondorf durch eine Entflechtungsstraße entlasten und die Aufenthalts- und Wohnqualität erhöhen. Die durch den Ortskern verlaufende Rodenkirchener Straße (L 92) möchten wir im Sinne des Umweltverbundes umgestalten und damit für zu Fuß Gehende und Radfahrende attraktiver machen.

Am 16. Mai 2024 hat unser Rat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Rondorf Nord-West gefasst und damit eine der größten laufenden Quartiersentwicklungen beschlossen. Der Bau der Entflechtungsstraße ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, das neue Wohngebiet zu realisieren. Sie soll die Verkehrsbeziehungen in Rondorf von Nord-Ost nach Süd-West neu regeln und den Stadtteil direkt an das übergeordnete Verkehrsnetz anbinden.

Konkret geht es uns um den Neubau einer Straße mit einer Länge von rund vier Kilometern. Hinzu kommt eine Länge von rund einem Kilometer für den Umbau von einmündenden und querenden Straßen. Neben der Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr wollen wir auf der gesamten Länge einen Geh- und Radweg mit einer Breite von dreieinhalb Metern anlegen.

© IPL CONSULT/Stadt Köln

Die Entflechtungsstraße wird durch eine West-Ost-Achse die Brühler Landstraße (B 51), beziehungsweise die neue Ortsumgehung Meschenich (B 51n) mit dem vorhandenen Kreisverkehr am Kiesgrubenweg (L 150) verbinden. Durch eine Nord-Süd-Achse wollen wir außerdem die Anbindung an die Kapellenstraße (L 92) und an das neue Wohnquartier sicher stellen. Diese Anbindung ersetzt teilweise die vorhandene Bödinger Straße (K 31). 

Wie geht es weiter?

Wir dürfen die Entflechtungsstraße nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen nur realisieren, wenn wir vorher ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt und damit das Baurecht geschaffen haben. Hierbei wird die Bezirksregierung prüfen, ob dem Bauvorhaben öffentliche und private Interessen entgegenstehen. Dies können beispielsweise Belange der Gesundheit, des Umweltschutzes, des Denkmalschutzes oder die Inanspruchnahme privater Grundstücke sein. 

Offenlage der Antragsunterlagen

Im Rahmen der Planfeststellungsverfahrens können Sie sich die Planunterlagen anschauen und sich die Maßnahme erklären lassen. Sie haben zudem die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planung vorzubringen. Die Pläne, Erläuerungen und Gutachen stehen Ihnen bis 27. Januar 2025 auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Planfeststellungsverfahren – Bezirksregierung Köln

Außerdem liegen die Unterlagen in Papierform bis zum Beginn unserer Betriebsferien am 23. Dezember 2024 zur Einsichtnahme im Stadthaus Deutz aus. Bitte vereinbaren Sie für die Einsichtnahme vor Ort einen Termin unter den Rufnummern 0221 / 221-27868 oder 0221 / 221-27124. 

Amt für Straßen und Radwegebau
Stadthaus Westgebäude
Zimmer 08 B09
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Die Frist zur Erhebung von Einwendungen endet am 27. Januar 2025.

In der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie Informationen, wie Sie Einwendungen erheben können und weitere Details zum Verfahren.

Öffentliche Bekanntmachung – Planfeststellung für den Neubau der Entflechtungsstraße Köln Rondorf
PDF, 173 kb

Die eingegangenen Einwendungen werden wir prüfen, dazu Stellung nehmen und mögliche Änderungswünsche in der Planung berücksichtigen. Bei einem von der Bezirksregierung einberufenen nicht öffentlichen Erörterungstermin werden Bürger*innen, die Einwendungen gegen die Planung geltend gemacht haben, gehört und die Möglichkeit haben, ihre Bedenken und Anregungen noch einmal zu erörtern. Anschließend erlässt die Bezirksregierung nach gründlicher Abwägung einen Planfeststellungsbeschluss. Auch dieser Beschluss wird erneut offengelegt. Betroffene haben die Möglichkeit, sich den Beschluss anzuschauen und die Möglichkeit, Klage dagegen zu erheben.

Wir halten Sie über den jeweiligen Verfahrensstand auf dem Laufenden.

Was ist bisher geschehen?

Informationsveranstaltung im Juni 2018

Im Juni 2018 haben wir allen Interessierten erste Überlegungen zur Lage der Entflechtungsstraße im Rahmen einer Veranstaltung öffentlich vorgestellt. In dieser Veranstaltung haben wir sehr viele Anregungen und Hinweise gewonnen und uns intensiv mit den beteiligten Gremien ausgetauscht. Nach einer detaillierten Prüfung der möglichen Alternativen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass eine südliche Lage mehr Vorteile mit sich bringt, als die zunächst favorisierte nördliche Lage der Entflechtungsstraße.

Informationsveranstaltung im März 2020  

Bis zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung, die wir Anfang März 2020 in der Anne-Frank-Grundschule in Rondorf durchgeführt haben, wurden von uns und Gutachterbüros bereits 16 verschiedene Alternativen für den Verlauf einer Entflechtungsstraße bewertet. Politik und Verwaltung favorisierten letztlich eine südlich verlaufende Anbindung. Wir haben inzwischen acht denkbare Trassenverläufe im Rahmen einer kleinräumigen Variantenuntersuchung geprüft. Den Beschluss, die Entflechtungsstraße in ihrem Verlauf südlich der Ortslage Rondorf zu planen, hat unser Rat im März 2020 gefasst.

Digitale Informationsveranstaltung im Juli 2021

Auf Grundlage von intensiven Gesprächen mit Vertreter*innen der Bürgerschaft sowie der politischen Gremien haben wir weitergehende kleinräumige Variantenprüfungen zur genauen Lage der Entflechtungsstraße vorgenommen und mit diesen abgestimmt. Die Ergebnisse haben wir allen Interessierten in einer digitalen Informationsveranstaltung am 1. Juli 2021 vorgestellt. In dieser Veranstaltung haben wir ebenfalls über die parallel laufenden Projekte wie beispielsweise die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich, den Planungsstand für das Wohngebiet sowie die Verlagerung des Galgenbergsees informiert.

Erweiterter Planungsbeschluss von Januar 2022

In seiner Sitzung am 11. Januar 2022 hat der Hauptausschuss einen erweiterten Planungsbeschluss gefasst, der die Weiterplanung im Sinne der sogenannten "Variante H" vorsieht. Der Verlauf der beschlossenen Vorzugsvariante entspricht einer Kombination von Variante A (westlicher Teil) mit der Variante G (östlicher Teil).

Die Variante A war zuvor aus einer kleinräumigen Verkehrsuntersuchung als Vorzugsvariante hervorgegangen. Hier wurden die verschiedenen Varianten durch externe Gutachterbüros hinsichtlich der Linienführung, der Auswirkungen auf Natur und Landschaft und der Kosten gegenübergestellt und bewertet. Gegenüber der Variante A rückt die nun beschlossene Variante H der Entflechtungsstraße weiter von der Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Immendorf ab.

Informationsveranstaltung im Juni 2023 zur Weiterplanung der beschlossenen Variante

Wir haben die Planung für die Variante H fortgeführt. Die entsprechenden Fachgutachten, die die Auswirkungen der Maßnahme untersuchen, wurden erstellt und werden noch finalisiert. Die aktuelle Planung haben wir am 16. Juni 2023 allen Interessierten bei einer Informationsveranstaltung in der Anne-Frank-Schule in Rondorf vorgestellt.

Beschluss über die Planungsänderung im Februar 2024

Mit Beschluss vom 6. Februar 2024 hat unser Rat den von der Verwaltung vorgeschlagenen Planungsänderungen zugestimmt. Hierbei handelt es sich um Anpassungen gegenüber dem erweiterten Planungsbeschluss von Januar 2022, die sich im laufenden Planungsprozess ergeben haben.

Antrag auf Planfeststellung im Juli 2024

Im Juli 2024 haben wir den Antrag auf Planfeststellung für die Entflechtungsstraße bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

Wissenswertes

Haben Sie Fragen?

Für Fragen und Anregungen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Kontaktformular Amt für Straßen und Radwegebau