Wir beantworten Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Fragen zum Bundesfreiwilligendienst.
Wer kann mitmachen?
Jede Person kann einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist dies nach erfüllter Vollzeitschulpflicht möglich.
Wie lange dauert der Bundesfreiwilligendienst?
Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate. Sie müssen jedoch mindestens sechs Monate am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen und dürfen die Dauer von 24 Monaten nicht überschreiten. Sie können auch mehrere kürzere Dienste nacheinander absolvieren. In diesem Fall ist die Gesamtzeit auf 18 Monate begrenzt.
Benötige ich eine Qualifikation?
Sie benötigen keine Vor- oder Ausbildung. Sie übernehmen praktische Aufgaben, bei denen menschliche Beziehungen im Vordergrund stehen.
Was bekomme ich für den Dienst?
Sie erhalten ein Taschengeld von maximal 453 Euro monatlich (Stand 2024). Die konkrete Höhe vereinbaren Sie mit Ihrer Einsatzstelle.
Gibt es sonstige Leistungen?
Sonstige Leistungen müssen Sie individuell vereinbaren. Dazu zählen beispielsweise:
- Unterkunft
- Verpflegung
- Arbeitskleidung
- Geldersatzleistungen für diese Leistungen
Werden Sozialversicherungsbeiträge gezahlt?
Die Beiträge für die gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden von der*dem Träger*in oder der Einsatzstelle in vollem Umfang übernommen.
Bin ich versichert?
Ja, Sie sind gesetzlich unfallversichert sowie im Rahmen der städtischen Eigenversicherung haftpflichtversichert.
In welchen Bereichen kann ich eingesetzt werden?
Sie können in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
- Kinder- und Jugendhilfe
- Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
- Hilfe für Menschen mit Behinderung
- Kultur
- Denkmalpflege
- Sport
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Umweltschutz
- Schulen
Wie ist die Arbeitszeit?
Grundsätzlich absolvieren Sie den Bundesfreiwilligendienst in Vollzeit. Ab dem 27. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit ihn in Teilzeit ab 20 Stunden wöchentlich durchzuführen. Zusätzliche Nebentätigkeiten müssen Sie sich genehmigen lassen.
Gibt es Auswirkungen auf die Kindergeldzahlung?
Nein, während des Bundesfreiwilligendienstes erhalten Sie weiter Kindergeld.
Gibt es Auswirkungen auf mein Bürgergeld?
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie grundsätzlich am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Der Bezug von Bürgergeld ist kein generelles Ausschlusskriterium. Dies gilt in jedem Fall für Bürgergeld-Bezieher*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Sofern Sie über 25 Jahre alt sind, wird Ihr Taschengeld angerechnet, jedoch nur für den Teil, der über 250 Euro hinausgeht. Die Abgeltung für Unterkunft und Verpflegung wird jedoch vollständig als eigenes Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft gewertet.
Als volljährige*r Bürgergeld-Bezieher*in können Sie in der Regel 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen sowie gegebenenfalls zur Kfz-Haftpflichtversicherung von Ihrem Zuverdienst absetzen.
Gibt es Auswirkungen auf meine Rente?
Sofern Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie die Hinzuverdienstgrenzen beachten. Dies ist in Fällen der Erwerbsminderung meist etwas kompliziert zu ermitteln. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Rentenberatungsstelle.
Im Normalfall dürfen Sie im Rentenbezug bis zu 400 Euro im Monat zusätzlich verdienen. Angerechnet werden dabei das Taschengeld und Sachbezüge, wie freie Unterkunft und Verpflegung.
Ist ein Auslandseinsatz möglich?
Nein, ein Auslandseinsatz ist nicht möglich.
Erhalten die Einsatzstellen Förderung?
Die Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst erhält vom Bund Kostenerstattungen unter anderem für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge und für die pädagogische Begleitung ihrer Freiwilligen.
Wie ist das Bildungsangebot?
Während des Bundesfreiwilligendienstes müssen Sie an 25 Seminartage pro Jahr verbindlich teilnehmen. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit.