Dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 27 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Daniel Bauer-Dahm.


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-27467

E-Mail: Sozialamt.Ausschuss@stadt-koeln.de
Livestream zur Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren

Entscheidungsbefugnisse

Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren entscheidet über:

  1. Planung städtischer Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren und -häuser;
  2. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren und -häuser bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
  3. Erstellung von Richtlinien einschließlich der Bewilligungsbedingungen und Verteilung der Mittel zur Förderung von Frauenprojekten, von Arbeitslosenzentren und von Maßnahmen der Altenhilfe;
  4. Anerkennung von Interkulturellen Zentren;
  5. Erstellung von Richtlinien einschließlich der Bewilligungsbedingungen und Verteilung der Mittel zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege und von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich;
  6. Geschäftsordnung für die Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik der Stadt Köln, die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitk;
  7. Hingabe von Darlehen zur Wohnungsbauförderung bei Darlehensbeträgen bis einschließlich 10.000 Euro je Wohneinheit, für Arbeitgeberdarlehen nach Maßgabe der "Richtlinien für die Vergabe von städtischen Mitteln im Wohnungsbau, Teil H - Städtische Bedienstete“ gilt § 26 Nummer 1 lit. b der Zuständigkeitsordnung;
  8. Festsetzung des Höchstbetrages für städtische Aufwendungshilfen pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich.

Vorberatung

Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Grundsatzfragen in allen Angelegenheiten der Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII und II;
  2. Interkulturelle Grundsatzangelegenheiten und Interkulturelles Maßnahmenprogramm einschließlich Flüchtlingspolitik;
  3. Plan für ein seniorenfreundliches Köln, Hilfen für ältere Menschen;
  4. Hilfen für Menschen mit Behinderungen;
  5. Grundsatzfragen zur Unterbringung von Wohnungslosen;
  6. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren und -häuser im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW);
  7. Angelegenheiten der Bürgerzentren und -häuser soweit der Ausschuss nicht selbst entscheidungsbefugt ist, der sozialkulturellen Zentren, der Sozialraumkonzepte, der Gemeinwesenarbeit und des Programms "Pro Veedel" sowie sonstiger Beschäftigungsmaßnahmen;
  8. Einzelmaßnahmen zur Hilfe für Drogenabhängige;
  9. Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln;
  10. Förderung des sozialen Wohnungsbaus;
  11. Stadtentwicklungskonzept Wohnen.