Dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 27 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Daniel Bauer-Dahm.
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-27467
Entscheidungsbefugnisse
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren entscheidet über:
- Planung städtischer Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren und -häuser;
- Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren und -häuser bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
- Erstellung von Richtlinien einschließlich der Bewilligungsbedingungen und Verteilung der Mittel zur Förderung von Frauenprojekten, von Arbeitslosenzentren und von Maßnahmen der Altenhilfe;
- Anerkennung von Interkulturellen Zentren;
- Erstellung von Richtlinien einschließlich der Bewilligungsbedingungen und Verteilung der Mittel zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege und von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich;
- Geschäftsordnung für die Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik der Stadt Köln, die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitk;
- Hingabe von Darlehen zur Wohnungsbauförderung bei Darlehensbeträgen bis einschließlich 10.000 Euro je Wohneinheit, für Arbeitgeberdarlehen nach Maßgabe der "Richtlinien für die Vergabe von städtischen Mitteln im Wohnungsbau, Teil H - Städtische Bedienstete“ gilt § 26 Nummer 1 lit. b der Zuständigkeitsordnung;
- Festsetzung des Höchstbetrages für städtische Aufwendungshilfen pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich.
Vorberatung
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Grundsatzfragen in allen Angelegenheiten der Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII und II;
- Interkulturelle Grundsatzangelegenheiten und Interkulturelles Maßnahmenprogramm einschließlich Flüchtlingspolitik;
- Plan für ein seniorenfreundliches Köln, Hilfen für ältere Menschen;
- Hilfen für Menschen mit Behinderungen;
- Grundsatzfragen zur Unterbringung von Wohnungslosen;
- Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren und -häuser im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW);
- Angelegenheiten der Bürgerzentren und -häuser soweit der Ausschuss nicht selbst entscheidungsbefugt ist, der sozialkulturellen Zentren, der Sozialraumkonzepte, der Gemeinwesenarbeit und des Programms "Pro Veedel" sowie sonstiger Beschäftigungsmaßnahmen;
- Einzelmaßnahmen zur Hilfe für Drogenabhängige;
- Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln;
- Förderung des sozialen Wohnungsbaus;
- Stadtentwicklungskonzept Wohnen.