Wir benötigen rund 1.000 ehrenamtliche Abstimmungshelfer*innen, um den Ratsbürgerentscheid zur Kölner Beteiligung an der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr durchzuführen. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Ehrenamt.
Es haben sich bereits ausreichend viele Personen bei uns gemeldet. Wir nehmen keine neuen Anmeldungen mehr an. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihr Interesse! Wir freuen uns, dass wir so schnell genügend Helfer*innen gewinnen konnten. Nun beginnt die Einsatzplanung. Wenn Sie sich angemeldet haben, teilen wir Ihnen in den nächsten Wochen mit, ob und wie wir Sie einplanen.
Kann ich Abstimmungshelfer*in werden?
Um beim Ratsbürgerentscheid Abstimmungshelfer*in zu werden, müssen Sie selbst abstimmungsberechtigt sein. Das sind sie, wenn Sie am Abstimmungstag die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- mindestens 16 Jahre alt
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Eine Ausnahme besteht beim Wohnsitz: Sie müssen nicht in Köln gemeldet sein, um hier zu helfen.
Was bekomme ich für meine Hilfe?
Für Ihren Einsatz als Abstimmungshelfer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von:
- 80 Euro als Abstimmungsvorsteher*in und Schriftführer*in
- 70 Euro als Stellvertretung des*der Schriftführer*in
- 60 Euro als Beisitzer*in
Schriftführer*innen, deren Stellvertretung und Abstimmungsvorsteher*innen sind verpflichtet, an einer Online-Schulung teilzunehmen. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro. Unter "Muss ich an einer Schulung teilnehmen?" erfahren Sie mehr.
Auszahlung
Voraussetzung für die Auszahlung des Erfrischungsgelds und der Aufwandsentschädigung ist Ihr Einsatz als Abstimmungshelfer*in am Tag der Abstimmung, 19. April 2026. Wir überweisen Ihnen das Geld, wenn wir alle Niederschriften geprüft haben, voraussichtlich bis zum 4. Mai 2026.
Wir erstatten keine weiteren Kosten zum Beispiel für Verpflegung, Anfahrt oder Übernachtung.
Wo werde ich eingesetzt?
Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief. Daher gibt es keine Wahlräume, in denen Sie unterstützen können. Die Auszählung findet stattdessen gebündelt im Auszählzentrum in Deutz statt: Hans-Böckler-Berufskolleg, Eitorfer Straße 20, 50679 Köln. Dort sind Sie ab etwa 14:30 Uhr im Einsatz.
Bitte beachten Sie, dass am Berufskolleg keine eigenen Parkplätze vorhanden sind. Es gibt lediglich kostenpflichtige öffentliche Parkplätze in der Umgebung. Wir empfehlen die Anreise mit Bus und Bahn. Deutz Technische Hochschule ist die nächste Haltestelle.
Welche Aufgaben habe ich als Abstimmungshelfer*in?
Die Aufgaben sind mit denen von Wahlhelfer*innen vergleichbar, das Ehrenamt heißt bei einem Ratsbürgerentscheid jedoch anders. Wenn Sie wissen möchten, was auf Sie zukommt, finden Sie hier eine Übersicht der verschiedenen Aufgaben:
Muss ich an einer Schulung teilnehmen?
Als Schriftführer*in, deren Vertretung und als Abstimmungsvorsteher*in müssen Sie an einer Online-Schulung teilnehmen. Sie dauert 1,5 Stunden. Hier finden Sie die Termine und das Anmeldeformular:
Wenn Sie Beisitzer*in sind, müssen Sie an keiner Schulung teilnehmen. Zur Vorbereitung Ihres Einsatzes empfehlen wir Ihnen unseren Leitfaden zu lesen. Dieser enthält wichtige Informationen zu Aufgaben und Ablauf am Tag der Auszählung. Den Leitfaden veröffentlichen wir rechtzeitig vor dem Tag der Abstimmung an dieser Stelle. Wir versenden den Leitfaden nicht.
Kontakt
Bei Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
Alternativ können Sie uns unter 0221 / 221-34333 erreichen.