Grundhafte Erneuerung von Belägen, Verschleißschichten und Bewegungsfugen

Die Deutzer Brücke muss in Teilen grundhaft erneuert werden. Dies betrifft Brückenbeläge und Verschleißschichten der Südseite, außerdem ist der partielle Austausch von Bauwerksbewegungsfugen im rechtsrheinischen Bereich der Deutzer Brücke vorgesehen. Die Verwaltung legt dem Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Dienstag, 29. Oktober 2024, einen entsprechenden Beschlussentwurf vor. Die Erneuerungsarbeiten sind nach der Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 aufgrund des schlechten Zustandes erforderlich und werden auch unter Einbeziehung von Ferienzeiträumen stattfinden. Veranstaltungen Dritter werden soweit möglich in den baulichen Abläufen berücksichtigt.

Für die Dauer der Belagsarbeiten auf der Südseite ist die Sperrung der Deutzer Brücke in Fahrtrichtung Deutz erforderlich. Der motorisierte Individualverkehr wird dabei großräumig über die Severinsbrücke und Zoobrücke umgeleitet. Der Rad- und Fußverkehr kann die Deutzer Brücke über die Nordseite passieren. Die Zeiten für die Bauarbeiten werden zurzeit mit allen Beteiligten abgestimmt.

Parallel zu der Brückenbaumaßnahme wird die Verwaltung im Bereich Siegburger/Mindener Straße grundhafte Straßenerneuerungsarbeiten durch das Amt für Straßen und Radwegebau durchführen lassen. Danach werden die für den Austausch von Bewegungsfugen im Stadtbahnbereich erforderlichen Brückenarbeiten auf der Deutzer Seite durchgeführt. Hiervon werden die Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 betroffen sein. Die erforderliche Sperrpause und der Beginn des Sperrzeitraums hierfür sind noch nicht terminiert.

Die Nordseite der Deutzer Brücke ist nicht betroffen, die Verkehrsteilnehmer*innen können sie wie gewohnt nutzen. Für die durchzuführenden Leistungen werden Gesamtkosten in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro brutto veranschlagt.

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