Künstler*innen können sich bis zum 6. September 2024 bewerben
Für die Stadt Köln ist die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein besonderes Anliegen. Das Stipendium der Dr. Dormagen-Guffanti Stiftung schafft Zeit, Raum und Gelegenheiten für Begegnungen von Künstler*innen, Menschen mit und ohne Behinderungen, Angehörigen und Interessierten.
Für das Jahr 2025 können sich Künstler*innen aus der Sparte Skulptur/Installation um ein sechsmonatiges Stipendium bewerben. Die Dr. Dormagen-Guffanti Stiftung vergibt das Stipendium jährlich. Mit diesem Stipendium soll eine Teilhabemöglichkeit für die Bewohner*innen des Schwerstbehindertenwohnheims sowie Angehörige der anderen auf dem Gelände des Städtischen Behindertenzentrums Dr. Dormagen-Guffanti ansässigen Initiativen (unter anderem Treberhilfe, Aidshilfe, Gehörlosen e.V.) geschaffen werden. Die Künstler*innen sind aufgerufen, mit der Bewerbung ihre Ideen zur Arbeit mit den Bewohner*innen inhaltlich und strukturell zu skizzieren. Das Ziel liegt dabei im künstlerischen Arbeiten – frei von pädagogischer oder therapeutischer Intervention. Das Stipendium ist mit 1.500 Euro monatlich dotiert. Hinzu kommen ein kostenlos zur Verfügung gestellter Atelierraum auf dem Gelände des Städtischen Behindertenzentrums Dr. Dormagen-Guffanti, Zuschüsse zu Fahrtkosten beziehungsweise zur Unterbringung sowie ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Die reinen Geldleistungen belaufen sich auf rund 10.000 Euro.
Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende, die ihren Arbeits- und Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ehemalige Preisträger*innen dieses Stipendiums können sich nicht erneut bewerben. Am Freitag, 5. Juli 2024, 15 Uhr, besteht die Möglichkeit zur Hospitation vor Ort in der Einrichtung in Köln-Longerich. Die Bewerbungsfrist endet am 6. September 2024.
Die Bewerber*innen-Auswahl erfolgt durch eine fünfköpfige Jury. Diese besteht aus Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti, Kunstsachverständigen sowie den Dezernenten für Kunst und Kultur sowie für Soziales, Gesundheit und Wohnen.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung an der Gesellschaft ist Leitgedanke der 2008 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention. Bereits vor etwa 150 Jahren hat der Stifter Dr. Hubert Dormagen sein Vermögen zum Zwecke der Behindertenfürsorge in Köln gespendet. Die Teilhabe von behinderten und schwerstbehinderten Menschen an einem künstlerischen Projekt ist eine Form der Förderung und Unterstützung, die sich die Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti als rechtlich unselbständige Stiftung der Stadt Köln zum Ziel gesetzt hat. Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern, hat das Kuratorium der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti beschlossen, aus den Erträgen der Stiftung jährlich ein Stipendium an Künstler*innen aus dem Bereich der bildenden Kunst zu vergeben. Bereits seit mehr zwanzig Jahren besteht hier eine erfolgreiche Kooperation zwischen Kultur- und Sozialdezernat.