Planunterlagen sind durch Bekanntmachung im Internet öffentlich einsehbar
Für die Bebauung einer Fläche im nördlichen Bereich des Stadtteils Köln-Rondorf hat ein Projektentwickler ein städtebauliches Konzept erstellt. Die "AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG" aus Köln plant dort die Errichtung von Wohnungen, Schulen, Kindertagesstätten und weiterer sozialer und verkehrlicher Infrastruktur. Dabei ist auch eine Anpassung und Teilverlegung der ehemaligen Kiesgrubenfläche Galgenbergsee vorgesehen. Der Galgenbergsee befindet sich nördlich der Wohnbebauung von Rondorf im Ortsteil Hochkirchen zwischen Bundesautobahn BAB4, Weißdornweg, Birkenweg und Am Höfchen.
Durch eine Ausweitung des künstlich angelegten Sees in die westlich gelegene Ackerfläche bleibt der See in seiner Größe erhalten. Die Teilverlegung erhält durch die Anlage von lebensraumtypischen Gehölzen, typischer Vegetation und naturnahen Flachwasserbereichen eine ökologische Aufwertung. Auch sollen für den See gewässertypische, stabile Tiefenschichten geplant werden. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung naturnaher Ufer mit Röhrichten sowie die Erhaltung und Entwicklung Laubholzbestände als Rückzugs- und Rastbiotop für Tier- und Pflanzenarten, insbesondere auch für ziehende Wasservögel.
Die üblicherweise vorgeschriebene Offenlage der Planunterlagen kann mit Blick auf die aktuellen Corona-Einschränkungen nicht erfolgen. Daher werden die Pläne, Unterlagen und Erläuterungen zur Einsichtnahme im Internet veröffentlicht. Sie können vom 19. November bis 31. Dezember 2020 auf der Internetseite des Planungsbüro Koenzen eingesehen werden. In dieser Zeit erfolgt auch ein Aushang der Pläne im Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, sowie im Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85. Bedingt durch die Corona-Einschränkungen ist eine Einsichtnahme nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Termine für das Stadthaus Deutz können unter der Rufnummer 0221 / 221-33585, sowie für das Bezirksrathaus Rodenkirchen unter der Rufnummer 0221 / 221-92313 vereinbart werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zum 15. Januar 2021 bei der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, erhoben werden. Weitere Informationen zu dem Vorhaben werden auch im Amtsblatt der Stadt Köln am 11. November 2020 sowie auf den Internetseiten des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz veröffentlicht.