© Stadt Köln

Köln ist eine wachsende Stadt. Die aktuelle Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl Kölns bis 2040 auf rund 1.146.100 Menschen in rund 605.200 Haushalten steigen soll. Dies setzt den Wohnungsmarkt mit steigenden Preisen unter enormen Druck. 

Ein Ziel der Kölner Wohnungspolitik ist es deshalb, das Angebot an preiswertem Wohnraum zu steigern. Wohnen stellt ein Grundbedürfnis dar und ist gleichzeitig zentraler Standortfaktor im Wettbewerb der Städte.

Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat bereits im Jahr 2014  das Stadtentwicklungskonzept beschlossen. Das Kooperative Baulandmodell, ein Bestandteil des Konzepts, wurde 2014 als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Ziele in Köln eingeführt.

Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherr*innen, Investor*innen sowie Vorhabenträger*innen bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen, 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich geförderten Segment zu errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen. Diese Größe entspricht in etwa 20 Wohneinheiten. Gleichzeitig werden sie stärker in die Pflicht genommen, sich an den ursächlichen Folgekosten ihrer Vorhaben zu beteiligen. Dies gilt beispielsweise für Betreuungsangebote für Kinder, Grünflächen und Spielplätze.

Mit der Fortschreibung des Kooperativen Baulandmodells in 2017 wird das vorrangige Ziel nach bezahlbarem Wohnraum und damit die Grundzüge dieses Modells noch stärker betont als bisher. Die Regelungen sind klar und eindeutig in der Richtlinie formuliert und in der Umsetzungsanweisung nachvollziehbar beschrieben. Die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells wird insbesondere durch eine Vereinfachung der Angemessenheitsprüfung verstärkt.

Am 5. Mai 2022 hat der Rat eine Anpassung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells beschlossen. Bei kleineren Vorhaben ab 44 Wohneinheiten ist nun die Herstellung einer Grünfläche/Spielplatzfläche als Kombifläche verpflichtend.

Über eine Stichtagsregelung wird geregelt, welche Version der Umsetzungsanweisung im jeweiligen Bebauungsplanverfahren anzuwenden ist. Diese kann im Dokument "Kooperatives Baulandmodell Köln 2017plus" unter Teil B, Punkt sieben, Schlussbestimmungen, eingesehen werden.

Kooperatives Baulandmodell Köln 2017plus (Stand 2023)
PDF, 3334 kb

Weitere Informationen

Stadtentwicklungskonzept Wohnen Soziale Wohnraumförderung (Mietwohnungen)
Beschluss Kooperatives Baulandmodell Köln 2014, Amtsblatt 24. Februar 2014
PDF, 2572 kb
Erfahrungsbericht 2016
Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren, Amtsblatt 10. Mai 2017
PDF, 753 kb
Erster Sachstandsbericht, Kooperatives Baulandmodell Köln, 2018
Zweiter Sachstandsbericht, Kooperatives Baulandmodell Köln, 2019
Dritter Sachstandsbericht, Kooperatives Baulandmodell Köln, 2020
Vierter Sachstandsbericht, Kooperatives Baulandmodell Köln, 2021
Ratsbeschluss zur Anpassung der Umsetzungsanweisung zum Kooperativen Baulandmodell, Mai 2022

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Telefon: 0221 / 221-26134
Telefax: 0221 / 221-22450

Stadtplanungsamt