Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet planmäßig im Jahr 2025 statt. Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Wahl. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind gemäß § 12 Bundeswahlgesetz Bürger*innen, die 

  • am Wahltag Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sogenannte Auslanddeutsche.

Entwicklung der Wahlberechtigten und der Wahlbeteiligung in Köln

 Bundestagswahl 2025 
(Stand 30. Juni 2024)
Bundestagswahl 2021Bundestagswahl 2017 
Wahlberechtigte 713.283732.048732.827
Wahlbeteiligung 77,8 Prozent75,8 Prozent

Teilnahme an der Wahl

Sie können auf drei Wegen an der Bundestagswahl teilnehmen: 

  • Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Wahlbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude der Urnenwahlbezirke sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie rechtzeitig vor der Wahl persönlich in einem städtischen Gebäude wählen.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden per Post zugestellt. Den genauen Zustellungszeitraum veröffentlichen wir rechtzeitig vor der Wahl an dieser Stelle. 

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt.

Wahlverfahren

Beim Wahlverfahren handelt es sich um ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl mit zwei Stimmen pro wahlberechtigter Person:

  1. Die Erststimme für den*die Wahlkreiskandidat*in
  2. Die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Dabei ist das Kölner Stadtgebiet in vier Wahlkreise unterteilt. Die Bezeichnungen der Wahlkreise lauten:

  • 92 Köln I
  • 93 Köln II
  • 94 Köln III
  • 100 Leverkusen – Köln IV

Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen

Für die Durchführung der Wahl suchen wir insgesamt 8.500 Wahlhelfer*innen für die Urnenwahl und das Briefwahlzentrum. Alle Wahlberechtigten können sich für dieses Ehrenamt melden.

Informationen für Wahlhelfer*innen

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Bundestagswahl stellen wir Ihnen laufend zur Verfügung. Mehr finden Sie außerdem auf den Seiten der Bundeswahlleiterin und des Deutschen Bundestags.

Informationen der Bundeswahlleiterin Deutscher Bundestag - Bundestagswahl 2025

Kontakt zum Wahlamt

Bei Fragen rufen Sie uns bitte unter 0221 / 221-34567 an oder nutzen unser Kontaktformular:

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