Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und außerhalb Deutschlands wohnen, also Auslandsdeutsche*r sind, können Sie 2025 an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag teilnehmen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihres letzten Wohnorts in Deutschland eingetragen sein. Das passiert nicht automatisch. Sie müssen daher einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Wenn Sie zuletzt in Köln gemeldet waren, reichen Sie Ihren Antrag bitte bei uns ein. Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch, als Scan beziehungsweise Foto per E-Mail oder per Fax an uns senden. Sie finden den Antrag und weitere Informationen auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. 

Wir empfehlen, den Antrag möglichst frühzeitig an uns zu senden. Das können Sie schon jetzt tun. 

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und weitere Informationen der Bundeswahlleiterin

Stadt Köln – Wahlamt

Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln

Telefon: 0221 / 221-34567
Telefax: 0221 / 221-21911

E-Mail an: wahlamt@stadt.koeln

Bei Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:

Kontaktformular des Wahlamts

Derzeit gehen wir davon aus, dass die Wahl am 23. Februar 2025 stattfindet. Die Frist für die Antragstellung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sobald uns neue Informationen vorliegen, veröffentlichen wir sie an dieser Stelle.

Nur vorübergehend im Ausland?

Sie sind am Wahltag vorübergehend im Ausland – zum Beispiel aufgrund eines Urlaubs – und nach wie vor in Köln gemeldet? Dann werden Sie automatisch im Kölner Wählerverzeichnis geführt, sofern Sie wahlberechtigt sind. Sie können Ihr Wahlrecht in diesem Fall rechtzeitig vor dem Wahltag durch Briefwahl oder Direktwahl ausüben.