Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.

Wichtiger Hinweis:

Wir bearbeiten unsere Internet-Seiten.

Deshalb kann es Unterbrechungen bei i-Kfz und Wunschkennzeichenreservierung geben.

Das heißt:

Sie können die Online-Dienste nicht benutzen am:

Mittwoch, 15. April 2026, von 17 bis 23 Uhr.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sie können die Seite danach wieder benutzen.

Wenn wir fertig mit dem Bearbeiten sind.

Wir helfen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

© Stadt Köln

Jedes Fahrzeug in Deutschland muss ein Kenn-Zeichen haben,

damit es auf der Straße fahren darf.

Ein Kenn-Zeichen ist ein Schild mit Zahlen und Buchstaben.

 

Die ersten Buchstaben stehen für den Ort,

an dem das Fahrzeug zugelassen ist.

Alle Kenn-Zeichen in Köln beginnen mit dem Buchstaben K.

Dahinter stehen weitere Buchstaben und Zahlen.

Diese Buchstaben und Zahlen sind bei jedem Kenn-Zeichen unterschiedlich.

© Stadt Köln Ulrich Radermacher

Die Zulassungs-Stelle teilt Ihrem Fahrzeug das Kenn-Zeichen zu.

Sie können sich dabei auch Buchstaben und Zahlen wünschen.

Das schwere Wort dafür ist: Wunsch-Kenn-Zeichen.

 

Bitte beachten Sie:

Wir versuchen Ihre Wünsche beim Kenn-Zeichen zu beachten.

Aber wir können nicht alle Wünsche erfüllen.

Sie haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Kenn-Zeichen.

Wie bekomme ich mein Wunsch-Kenn-Zeichen?

Wichtiger Hinweis:

Wir bearbeiten unsere Internet-Seiten.

Deshalb kann es Unterbrechungen bei i-Kfz und Wunschkennzeichenreservierung geben.

Das heißt:

Sie können die Online-Dienste nicht benutzen am:

Mittwoch, 15. April 2026, von 17 bis 23 Uhr.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sie können die Seite danach wieder benutzen.

Wenn wir fertig mit dem Bearbeiten sind.

Wir helfen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

© Reinhild Kassing

1. Bitte lesen Sie vor dem Reservieren

die Informationen unter den Überschriften:

  • Welche Kenn-Zeichen sind möglich?
  • Welche Kenn-Zeichen sind verboten? 

2. Dann können Sie sich ein Kenn-Zeichen aussuchen.

Sie können Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen online aussuchen.

Online heißt:

Sie können am Computer ein Kenn-Zeichen aussuchen.

 

Hier können Sie Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen online aussuchen.
© Reinhild Kassing

Wir prüfen dann:

Ob Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen noch frei ist.

Und ob Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen erlaubt ist.

Wenn Sie ein Kenn-Zeichen ausgesucht haben,

dann bekommen Sie eine Bestätigung.

Das schwere Wort dafür ist: Reservierungs-Bestätigung.

Wir reservieren dann Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen für 183 Tage.

 

Bitte drucken Sie die Bestätigung aus.

Bitte bringen Sie die Bestätigung mit,

wenn Sie Ihr Auto bei uns zulassen.

© Reinhild Kassing

Sie können Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen nicht telefonisch reservieren.

Sie können Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen nicht schriftlich reservieren.

 

 

 

 

© Reinhild Kassing

3. Mit dem Schild gehen Sie dann zur Zulassungs-Stelle.

Das ist die Adresse:

Zulassungs-Stelle

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln

Dort bekommt das Schild einen Stempel.

Erst dann ist das Kenn-Zeichen zugelassen.

 

Wenn Sie von außerhalb nach Köln umziehen,

dann können Sie auch zum Kunden-Zentrum Innenstadt kommen.

Das ist die Adresse:

Kunden-Zentrum Innenstadt

Laurenzplatz 1-3

50667 Köln

 

Wichtig:

Sie können nicht zum Kunden-Zentrum Innenstadt kommen,

wenn Sie das Fahrzeug umschreiben lassen wollen,

weil Sie sich ein neues Fahrzeug gekauft haben.

Dann müssen Sie zur Zulassungs-Stelle kommen.

 

© Reinhild Kassing

Achtung:

Wenn Ihr Kenn-Zeichen noch nicht zugelassen ist,

dürfen Sie nicht mit dem Fahrzeug fahren.

Sie dürfen das Kenn-Zeichen ohne Stempel nur unter bestimmten Bedingungen nutzen:

Kenn-Zeichen ohne Stempel nutzen

Wichtig:

Diese Seite gibt es nur in Alltags-Sprache.

Für andere Fahrten dürfen Sie Kenn-Zeichen ohne Stempel nicht benutzen!

Sie müssen die Fahrten ohne zugelassenes Kenn-Zeichen anmelden

bei Ihrer Kraft-Fahrzeug-Haft-Pflicht-Versicherung.

© Stadt Köln

Von Ihrer Versicherung bekommen Sie eine Bestätigungs-Nummer.

Die Abkürzung dafür ist: eVB-Nummer.

Die eVB-Nummer ist wichtig.

Zum Beispiel:

Wenn die Polizei Sie kontrolliert.

Dann müssen Sie der Polizei die eVB-Nummer sagen.

Damit die Polizei prüfen kann:

Ob Sie mit dem Kenn-Zeichen ohne Stempel fahren dürfen.

Welche Kenn-Zeichen sind möglich?

© Reinhild Kassing

Für Ihr Kenn-Zeichen können Sie selbst Buchstaben und Zahlen aussuchen.

Wichtig:

Kenn-Zeichen für Autos müssen 2 bis 6 Zeichen haben.

Kenn-Zeichen für Motor-Räder müssen 2 bis 5 Zeichen haben.

Der Buchstabe K für Köln wird dabei nicht mitgezählt.

 

Achtung:

Kenn-Zeichen mit weniger als 4 Zeichen können Sie nicht im Internet reservieren.

Zum Beispiel Kenn-Zeichen wie:

K-A 1, K-A 12 oder K-AB 1.

 

 

Welche Kenn-Zeichen sind verboten?

© Stadt Köln Ulrich Radermacher

Manche Kenn-Zeichen sind in Deutschland verboten.

Verboten sind Kenn-Zeichen mit den Buchstaben:

HJ, KZ, NS, SA, SS, ZZ und der einzelne Buchstabe Z.

Zum Beispiel: K-Z 1.

 

Die Kenn-Zeichen mit den Buchstaben TX sind nur für Taxis.

Zum Beispiel: K-TX 1.

Diese Kenn-Zeichen dürfen Sie nicht benutzen.

 

Die Kenn-Zeichen mit den Buchstaben LN sind nur für die Stadt-Verwaltung.

Zum Beispiel: K-LN 1

Diese Kenn-Zeichen dürfen Sie nicht benutzen.

Kann ich mein altes Kenn-Zeichen übernehmen?

© Reinhild Kassing

Ja.

Sie können das Kenn-Zeichen von Ihrem alten Fahrzeug

auch für das neue Fahrzeug übernehmen.

Zum Beispiel: Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen.

 

Sie können Ihr altes Kenn-Zeichen auch behalten:

Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen.

Die Voraussetzungen dafür sind:

1. Dass es das selbe Fahrzeug ist.

2. Dass es der selbe Halter oder die selbe Halterin ist.

Wenn sich der Halter oder die Halterin ändert,

dann können Sie das Kenn-Zeichen nicht übernehmen.

Zum Beispiel: Wenn Sie Ihr Auto an eine andere Person verkaufen,

dann braucht die Person ein neues Kenn-Zeichen.

Muss ich dafür persönlich ins Amt kommen?

Zum Reservieren müssen Sie nicht ins Amt kommen.

Sie suchen sich Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen im Internet aus:

Wunschkennzeichen online aussuchen
© Reinhild Kassing

Wichtig:

Sie können Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen 

nicht telefonisch und

nicht schriftlich reservieren lassen.

Das Reservieren geht nur im Internet.

 

Zum Zulassen von Ihrem Fahrzeug müssen Sie dann persönlich zur Zulassungs-Stelle kommen.

Das ist die Adresse:

Zulassungs-Stelle

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln

 

Umzug:

Wenn Sie von außerhalb nach Köln umziehen,

dann können Sie auch zum Kunden-Zentrum Innenstadt kommen.

Das ist die Adresse:

Kunden-Zentrum Innenstadt

Laurenzplatz 1-3

50667 Köln

 

Wichtig:

Sie können nicht zum Kunden-Zentrum Innenstadt kommen,

wenn Sie das Fahrzeug umschreiben lassen wollen,

weil Sie sich ein neues Fahrzeug gekauft haben.

Dann müssen Sie zur Zulassungs-Stelle kommen.

Wie viel kostet ein Wunsch-Kenn-Zeichen?

© Reinhild Kassing

Die Auswahl eines Wunsch-Kenn-Zeichens kostet 2,60 Euro.

 

Bei der Zuteilung des Wunsch-Kenn-Zeichens

müssen Sie zusätzlich 10,20 Euro bezahlen.

Das heißt: Sie müssen dann insgesamt 12,80 Euro bezahlen.

 

Sie müssen beim Zulassen direkt bezahlen. 

© Reinhild Kassing

Sie können nur mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können nicht mit Bar-Geld bezahlen.

 

Wichtig:

Sie müssen keine weiteren Gebühren für das Kenn-Zeichen bezahlen:

Wenn Sie das Kenn-Zeichen noch einmal brauchen

  • für das selbe Fahrzeug
  • mit dem selben Halter oder der selben Halterin.

Aber Sie müssen weitere Gebühren für das Kenn-Zeichen bezahlen:

Wenn Sie das Kenn-Zeichen für ein anderes Fahrzeug brauchen.

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