Sie können Ihr Altfahrzeug kostenlos einer anerkannten Annahmestelle oder einem Demontagebetrieb zur umweltgerechten Verwertung überlassen. Die Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet die Herstellerinnen und Hersteller von Fahrzeugen zur Rücknahme von Altfahrzeugen.

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Wie werde ich mein altes Auto los?

Wenn Ihr Pkw nicht mehr im Straßenverkehr zugelassen ist, beispielsweise wegen schwerer technischer Mängel oder eines Totalschadens, können Sie Ihr Altauto kostenlos einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem Demontagebetrieb überlassen.

Voraussetzungen für die unentgeltliche Rücknahme des Fahrzeugs sind:

  • Das Fahrzeug verfügt über alle wesentlichen Bauteile und Komponenten, wie Motor, Fahrwerk, Antrieb, Katalysator, elektronische Bauteile und so weiter.
  • Das Fahrzeug ist oder war zuletzt innerhalb der Europäischen Union zugelassen.
  • Vor der Stilllegung war das Fahrzeug länger als einen Monat in der Europäischen Union zugelassen.
  • Dem Altfahrzeug wurden keine Abfälle hinzugefügt.
  • Der Fahrzeugbrief oder das Zulassungsdokument sind vorhanden.

Die Rücknahmepflicht der Fahrzeugherstellerinnen und -hersteller gilt auch für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen.

Mit dem Verwertungsnachweis, den Sie von der Annahmestelle, Rücknahmestelle beziehungsweise dem Demontagebetrieb erhalten, können Sie ihr altes Fahrzeug bei der Kfz- Zulassungsstelle abmelden.

Annahmestellen und Demontagebetriebe

Suche nach Altfahrzeugannahmestellen

Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Köln bietet eine online-Suche nach Annahmestellen für Altfahrzeuge an. Geben Sie dort in das Suchfenster den Begriff "Altfahrzeugannahme" ein.

GESA-Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge

Hier finden Sie zertifizierte Altfahrzeugverwerter, Rücknahmestellen und Demontagebetriebe. Darüberhinaus erhalten Sie Informationen zu Rücknahmestellen bei den jeweiligen Automobilherstellerinnen und -herstellern.

Rechtliche Voraussetzungen

Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reakorsicherheit:

Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen
Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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