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Wenn Sie keine Angehörigen oder andere Personen haben, denen Sie eine Vorsorgevollmacht anvertrauen wollen oder können, empfehlen wir Ihnen die Festlegung einer Betreuungsverfügung. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass ein*e bestimmte*r Betreuer*in für Sie bestellt wird. Damit Ihre Betreuungsverfügung im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Betreuungsverfügung beraten wir Sie gern.

Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen auch per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.

Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers

Wenn Sie hilfebedürftig werden, muss das Betreuungsgericht eine Betreuung für Sie anordnen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie nicht nur eine Person für Ihre Betreuung vorschlagen, sondern auch bestimmte Personen ausschließen. Außerdem können Sie Einfluss auf das spätere Handeln Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers nehmen. Zum Beispiel können Sie die Aufnahme in eine ganz bestimmte Pflegeeinrichtung festlegen.

Mit Ihrer Betreuungsverfügung schlagen Sie vor, wer Sie bei Hilfebedürftigkeit am besten betreut. Die Entscheidung darüber, legen Sie jedoch in die Hände eines Richters am Betreuungsgericht.

Rufnummern der Betreuungsbehörde

Sie erreichen uns unter folgender Servicenummer:
0221 / 221-27610

 

Weiterführende Informationen

Gesetzliche Betreuung

Auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und des Justizportals Nordrhein-Westfalen erhalten Sie weitere Informationen und Formulare zur Betreuungsverfügung.

Bundesministerium der Justiz
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Vollstreckungsportal der Länder

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 10 Euro für die Beglaubigung von Unterschriften auf der Betreuungsverfügung an. Das gilt auch für Handzeichen, die eine Unterschrift ersetzen können.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Betreuung für Volljährige/Koordination
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27610
Telefax
0221 / 221-27546
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Dienstag 14 bis 18 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht auf Anrufbeantworter hinterlassen.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

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