Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht, durch:

  • Kündigung
  • Räumungsklage
  • Räumungsurteil oder
  • Zwangsräumungstermin

bieten wir Ihnen umfangreiche Hilfen an, um dies zu verhindern.

Benötigte Dokumente

  • Antrag

    ausgefüllt und von allen volljährigen Personen im Haushalt unterschrieben

  • Personalausweis oder Pass

    mit Aufenthaltsberechtigung

  • Schwerbehindertenausweis

    falls vorhanden

  • Datenschutzerklärung

    ausgefüllt und von allen volljährigen Personen im Haushalt unterschrieben

  • Schweigepflichtentbindung

  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miete (Mietbescheinigung)

  • Kündigungsschreiben, Räumungsklageschrift, Räumungsurteil oder Vergleich

  • Nachweise über die Zahlung der laufenden Miete

  • Lückenlose Kontoauszüge Ihrer Girokonten der letzten drei Monate

  • Nachweise über Ihr Vermögen

    zum Beispiel Kraftfahrzeug-Papiere oder Sparbücher oder Lebensversicherungspolicen

  • Nachweise über Art und Höhe des Einkommens

    zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Bescheid über Sozialleistungen, Wohngeldbescheid

  • Nachweise über Unterhalts- und Schuldverpflichtungen

  • In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen notwendig sein. Darüber informieren wir Sie.

Selbsthilfe und finanzielle Hilfe

Im Vordergrund steht die umfassende Beratung zur Sicherung Ihres Einkommens, für die künftigen Mietzahlungen und den Schuldenabbau. Zusätzlich sind weitergehende persönliche Hilfen möglich.

Unser Ziel ist es zunächst, gemeinsam mit Ihnen Möglichkeiten der Selbsthilfe zu erarbeiten, zum Beispiel durch Ratenzahlungen. Diese unterstützen wir gegebenenfalls durch Verhandlungen mit Ihrem Vermieter.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass wir auf Antrag Ihr Mietverhältnis durch Übernahme der Mietrückstände sichern. Ist dies nicht möglich, gewähren wir Ihnen Hilfen bei der Beschaffung einer neuen Wohnung.

Alle Kölner Einwohner*innen können diese Hilfen unabhängig von ihrer jeweiligen Einkommensart in Anspruch nehmen. Notwendige finanzielle Hilfen gewähren wir in der Regel als Darlehen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie bei uns auch einen Antrag auf Wohnungshilfe stellen.

Kontakt

Für die Zeit, in der wir für den Publikumsverkehr geschlossen haben, ersetzen wir die persönliche Beratung in der Fachstelle Wohnen durch einen telefonischen Beratungsservice.
 
Bitte nutzen Sie dafür die zentrale Rufnummer 0221 / 221-31888.

Alternativ können Sie sich auch an das folgende Postfach wenden: sozialamt.fachstellewohnen@stadt-koeln.de
Bitte geben Sie immer Namen, Postleitzahl und Telefonnummer an.

Sie können die Unterlagen per Post, per Fax, per Einwurf in den Hausbriefkasten sowie per E-Mail einreichen. Reichen Sie nach Möglichkeit keine Originalunterlagen ein. Kopien reichen aus. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Kommunikation per E-Mail zwar ein wesentlicher Bestandteil moderner, effizienter Kommunikation ist, jedoch datenschutzrechtliche Gefahren birgt. Sollten Sie trotzdem den E-Mail–Verkehr bevorzugen, verschicken Sie bitte möglichst PDF-Dateien und keine Fotos.

E-Mail Kontakt Fachstelle Wohnen

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Ausnahme: Gebühr für die Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fachstelle Wohnen - Prävention
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-31888
Telefax
0221 / 221-25554
Kontakt
Öffnungszeiten

Nur nach Vereinbarung!

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