Sie haben Ihre Kraftfahrzeug-Steuer nicht bezahlt. Was passiert als Nächstes, womit müssen Sie rechnen?

Folgen des Zahlungsverzuges

Sollten Sie Ihre Kraftfahrzeug-Steuer auch nach wiederholter Aufforderung nicht gezahlt haben, informiert das für Sie zuständige Hauptzollamt die Zulassungsstelle entsprechend. 

Die Zulassungsstelle wird dann gegen Sie nach vorheriger Anhörung eine Ordnungsverfügung erlassen. Inhalt der Ordnungsverfügung ist die letztmalige Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuer und die Androhung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Sollten Sie dieser letztmaligen Aufforderung ebenfalls nicht nachkommen, wird das Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben und zwangsweise außer Betrieb gesetzt. Zusätzlich wird die Entsiegelung des Fahrzeugs veranlasst, dass Fahrzeug darf dann nicht mehr gefahren werden.

Einzelfallbezogene Informationen – insbesondere zu den Fragen, was für eine erneute Kfz-Zulassung zu veranlassen ist beziehungsweise welche Unterlagen vorgelegt werden müssen – können nur durch den Bereich "Anzeigenbearbeitung" in der Zulassungsstelle erteilt werden. Hierfür ist – auf der Grundlage der letzten Ziffer Ihres Kennzeichens – eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich.

Weitere Folgen des Zahlungsverzugs

Seit dem 1. Januar 2006 darf die Zulassungsstelle ein Fahrzeug nur dann zulassen, wenn der*die Fahrzeughalter*in keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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