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Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halter*innen von

  • gefährlichen Hunden,
  • Hunden bestimmter Rassen
  • oder großen Hunden
  • sowie die ehrenamtlichen Hundeausführer*innen der Kölner Tierheime (Zollstock und Dellbrück und Ostheim)

sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können.

Prüfung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste

Zur Sachkundeprüfung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, können Sie sich montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0221 / 221-35102 anmelden.

Durchgeführt werden die Prüfungen in der Regel nach Anmeldung dienstags und donnerstags um 9 Uhr.

Zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung  und Veterinärdienste, dient der Fragenkatalog, den Sie im Downloadservice als PDF-Datei herunterladen können. In der Prüfung werden der Hundehalterin oder dem Hundehalter daraus 34 Fragen vorgelegt, von denen 24 vollständig richtig beantwortet werden müssen.

Sachkunde für gefährliche Hunde

Zu den gefährlichen Hunden (§ 3 Landeshundegesetz) zählen Angehörige der Rassen American Staffordshire-Terrier, Pitbull-Terrier, Bullterrier und Staffordshire-Bullterrier sowie alle Kreuzungen aus diesen Rassen, bei denen der Phänotyp (das äußere Erscheinungsbild) einer dieser gelisteten Rassen deutlich hervortritt. Im Zweifelsfall kann das Amt für öffentliche Ordnung ein amtstierärztliches Rassegutachten anfordern.

Gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes sind außerdem Hunde jeder Rasse, die nachweislich gebissen haben. Die Gefährlichkeit wird im Einzelfall durch die amtliche Tierärztin oder den amtlichen Tierarzt begutachtet.

Achtung: Einen gefährlichen Hund dieser Rassen dürfen Sie sich nur mit vorheriger Erlaubnis des Ordnungsamtes anschaffen und auch nur, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Anschaffung besteht. Das ist nur gegeben, wenn Sie einen Hund aus dem Tierheim übernehmen und somit der Öffentlichkeit für dieses Tier die Unterbringungskosten ersparen.

Für gefährliche Hunde müssen Sie die Sachkundeprüfung bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ablegen.

Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen

Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz)  sind Angehörige der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen daraus. Für den Kreuzungsbegriff gilt auch hier die Einstufung nach dem Phänotypen. 

Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt. Adressen von anerkannten Sachverständigen können Sie der Liste des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen entnehmen, siehe weiterführende Links.

Sie können diese Prüfung auch bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ablegen.

Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)

Größere Hunde (§ 11 Landeshundegesetz) sind Hunde, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern und/oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm und mehr erreichen. 

Sie können den Nachweis durch die Sachkundebescheinigung von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erbringen.

Und wie bei den Hunden bestimmter Rassen können Sie sich auch an eine anerkannte Stelle oder einen anerkannten Sachverständigen wenden. Die Liste der anerkannten Sachverständigen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen finden Sie unten auf dieser Seite.

Informationen zur Haltungsanzeige für einen großen Hund

Nicht bestanden ?

Bei Nichtbestehen können Sie die Sachkundeprüfung auch wiederholen!

Gebühren

Für die Sachkundeprüfung wird eine Gebühr von 40 Euro erhoben.

Weiterführende Links

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26211
Telefax
0221 / 221-26588
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)

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