Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden. Die von uns auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden. Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

Benötigte Dokumente

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 Tierschutzgesetz

    Bitte verwenden Sie das rechts unter Download und Infos eingestellte Online-Formular.

Gebühren

Die tierseuchenrechtliche Genehmigung ist gebührenfrei. Für die tierschutzrechtliche Genehmigung oder für eine gegebenenfalls erforderliche Überwachung der Ausstellung oder Veranstaltung (beispielsweise bei Großveranstaltungen) wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich jeweils nach Anfahrtsweg und zeitlichem Aufwand.

Rechtliche Voraussetzungen

Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung.

Tierschutzgesetz

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26211
Telefax
0221 / 221-26588
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)

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Downloads und Infos