Bei Tiertransporten, beispielsweise von Pferden, ins Ausland, sowohl innerhalb sowie außerhalb Europas, ist für jedes Tier ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Dies dient dem Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen im Tierverkehr über die Landesgrenzen hinweg. Um ein solches Gesundheitszeugnis zu erhalten, muss das Tier von amtlichen Tierärzt*innen begutachtet werden.
Benötigte Dokumente
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Vordruck des amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses
Da die Anforderungen der verschiedenen Länder sehr unterschiedlich sind, muss die Besitzerin oder der Besitzer das erforderliche Formular besorgen und in mindestens zweisprachiger Ausführung vorlegen. Für Auskünfte dazu wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Konsulate.
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Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen/Befähigungsnachweis
Der Antrag ist als Online-Formular unter "Downloads und Infos" eingestellt. Wenn Sie eine Agentur mit dem Tiertransport beauftragen, ist darauf zu achten, dass diese eine Zulassung als Tiertransportunternehmen besitzt. Mitunter wird auch für den Transport des eigenen Reitpferdes ein Befähigungsnachweis beim Grenzübergang gefordert. Diesen Befähigungsnachweis erhalten Sie bei uns, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Transporterklärung
Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung.
Gewerbliche Tiertransporte im In- und Ausland
Bei gewerblichen Transporten mit Tieren sind neben dem amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis weitere Dokumente erforderlich. Für den gewerblichen Transport muss die Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Verordnung EG Nummer 1/2005 vorliegen. Zuständige Behörde für in Köln ansässige Betriebe ist die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste in Köln.
Es gibt zwei Zulassungen in Abhängigkeit von der Transportdauer:
Zulassung für Transporte unter 8 Stunden nach Artikel 10
Zulassung für Transporte über 8 Stunden nach Artikel 11
Zusätzlich wird für den Transport von Nutztieren (darunter fallen auch unter bestimmten Umständen Reitpferde) von der Fahrerin, dem Fahrer und / oder den Betreuungspersonen ein Befähigungsnachweis nach Artikel 17 dieser EU-Verordnung verlangt, wenn Tiere im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit mehr als 65 Kilometer transportiert werden. Den Befähigungsnachweis wird auf Antrag ausgestellt. Dem Antrag ist der Nachweis der Sachkunde sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Ergänzungslehrgang beizufügen.
Verreisen mit Tieren
Wenn Sie mit ihrem Tier ins Ausland verreisen möchten, beachten Sie bitte auch die Informationen unter Urlaub mit Tieren im Ausland.
Gebühren
Es werden Gebühren von circa 100 Euro erhoben, abhängig von Zeitaufwand und Art des Tieres.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-26588
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)