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Das Kölner Trinkwasser ist von hoher Qualität und kann ohne Bedenken genossen werden. Es entspricht in allen Punkten den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Wir kontrollieren dies regelmäßig.

Anforderungen an Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Anforderungen daran werden in der Trinkwasserverordnung geregelt.

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser werden unter anderem durch das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN), den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)  und den Verein Deutscher Ingenieure (VDI) herausgegeben.

Gesetzliche Grundlagen zur Trinkwasserqualität

Trinkwasseruntersuchungen

Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probenentnahme dürfen grundsätzlich nur durch Trinkwasseruntersuchungsstellen (Labore) durchgeführt werden, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Labore, die diese Anforderungen erfüllen, werden von den zuständigen Landesbehörden in einer Liste veröffentlicht. Labore in Köln, Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern finden Sie hier:

Zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen

Trinkwasserversorgung in Köln

Die Trinkwasserversorgung in Köln erfolgt durch die RheinEnergie AG. Informationen zur Herkunft des Kölner Trinkwassers und zu seiner Qualität erhalten Sie auf deren Internetseiten.

Informationen der RheinEnergie zum Trinkwasser

Verantwortlichkeiten

Das Wasserversorgungsunternehmen ist verpflichtet seiner Kundschaft eine einwandfreie, den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechende, Trinkwasserqualität zu liefern. Die Verantwortung endet allerdings an der Stelle, an der das Trinkwasser in die Trinkwasser-Installation übergeben wird.

Ab dort befindet es sich im Eigentum und in der Verantwortung der/des Betreiber*in der Trinkwasser-Installation. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung gelten grundsätzlich auch an allen Entnahmestellen, die sich in der Trinkwasser-Installation befinden und die der Entnahme von Trinkwasser dienen.

Trinkwasserversorgungsanlagen auf Volksfesten, Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel beziehungsweise in Festzelten, Markthallen oder Ähnlichem erfolgt die Trinkwasserversorgung üblicherweise über Hydranten und mobile Schlauchleitungen. Durch Verwendung ungeeigneter Installationen beziehungsweise Materialien oder durch unsachgemäße Betriebsweise kann es zum Eintrag und zur Vermehrung von Mikroorganismen und somit zu gesundheitlichen Risiken für die Nutzenden kommen. Im Merkblatt erhalten Sie unter anderem technische Vorgaben zur Erstellung und zum Betrieb einer Versorgungsanlage.

Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen

Links

Ratgeber des Umweltbundesamtes

Blei im Trinkwasser

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Schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Umwelthygiene
Neumarkt 15-21
50667 Köln
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  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
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Telefon
0221 / 221-26930
Telefax
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Kontakt
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Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung

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