Sie können sich zu Ihrem Fahrzeug jederzeit ein neues Kennzeichen aussuchen, wir führen dann die Umkennzeichnung Ihres zugelassenen Fahrzeuges auf Ihren Wunsch hin durch.

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeugbrief

  • Fahrzeugschein

    oder

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

    sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden.

  • Personalausweis oder Pass der Halterin oder des Halters

  • Vollmacht der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters bei Vertretung

    Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Vorsprache"

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

    bei Minderjährigen

  • Kennzeichenschilder

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Zusätzliche Informationen zu Gebühren

Bei Vorlage von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden bei der Umkennzeichnung in jedem Fall die neuen Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, ausgestellt. Hierdurch entstehen Mehrkosten, die unter der Rubrik Gebühren aufgeführt sind.

Neue Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober 2005

Vorsprache

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertretenden und das ausgefüllte und unterschriebene Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer vorzulegen.

Nutzen Sie hierzu unser Formular bei "Downloads und Infos"

Terminbuchung online

Gebühren

30,60 Euro

Zusätzliche Gebühren können anfallen:

  • Wunschkennzeichen: 10,20 Euro.
    Vorab online oder telefonisch reserviert: 12,80 Euro.
  • Umtausch des alten Fahrzeugbriefes auf die Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 Euro.

Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos