Sie wollen ein Fahrzeug in Köln anmelden, das bisher an einem anderen Standort in Deutschland angemeldet war? Dann möchten Sie einen sogenannten Standortwechsel durchführen. Dabei können wir das Fahrzeug entweder auf die*den bisherige*n oder eine*n neue*n Halter*in zulassen.
Oder Sie wollen ein Kölner Fahrzeug auf eine*n neue*n Halter*in in Köln ummelden?
Falls Sie das Fahrzeug umschreiben lassen wollen, weil Sie nach Köln zugezogen sind, beachten Sie bitte die Informationen, die wir Ihnen unter "Umzug und neu in Köln" zusammengestellt haben (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Für die Umschreibung von Fahrzeugen benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch vereinbaren können. Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland anmelden möchten, benötigen Sie einen Termin in der Abteilung für Besondere Zulassungsangelegenheiten. Bitte beachten Sie unsere Hinweise unter "Fahrzeuge aus dem Ausland anmelden".
Benötigte Dokumente
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Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
wenn nicht schon zuvor in die Fahrzeugpapiere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II umgetauscht
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Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist nur erforderlich, wenn ein Halter- und/oder Kennzeichenwechsel stattfindet.
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Personalausweis oder Pass des*der zukünftigen Halter*in
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Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertretung und das ausgefüllte Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer. Nutzen Sie hierzu auch unser Formular bei "Download und Infos"
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Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!
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Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
durch den Fahrzeugschein/die Zulassungbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeugs als Firmenfahrzeug
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Bei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
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Kennzeichenschilder
bei noch zugelassenen Fahrzeugen, wenn das bisherige Kennzeichen durch ein Kölner Kennzeichen ersetzt werden soll. Innerhalb Deutschlands können Sie das bisherige Kennzeichen beibehalten. Sie können auch das Kennzeichen eines bislang in einer anderen Stadt noch zugelassenen und nun in Köln zu registrierenden Kraftfahrzeugs übernehmen.
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SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zulassung Online
Es wird ausdrücklich empfohlen, die Umschreibung des Fahrzeuges online durchzuführen.
Alternativ zum Online-Service können Sie die Umschreibung auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle durchführen.
Fahrzeuge aus dem Ausland anmelden
SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhabers*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalters*in erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Downloadservice herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Umzug und Neu in Köln
Hilfreiche Links
Vorsprache
Sie müssen einen Termin vereinbaren und persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie unter "Download und Infos" im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertretung und das ausgefüllte Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer vorzulegen sind.
Alternativ nutzen Sie unseren Online-Service!
Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf Weiteres ausgesetzt!
Terminvereinbarung onlineGebühren
- Umschreibung innerhalb Kölns: 26,80 Euro
Online: 13,00 Euro - Umschreibung innerhalb Deutschlands nach Köln:
- ohne Wechsel des*der Halter*in: 24,20 Euro
Online: 10,50 Euro
- mit Wechsel des*der Halter*in: 28,80 Euro
Online: 15,00 Euro
Zusätzliche Gebühren können anfallen:
- Wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: 15,30 Euro
- Wunschkennzeichen: 10,20 Euro.
Vorab online reserviert: 12,80 Euro. - Umtausch des alten Fahrzeugbriefes auf die Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 Euro.
- Austausch der Zulassungsbescheinigung Teil II, zum Beispiel einer vollgeschriebenen Zulassungsbescheinigung Teil II, in der kein weiterer Haltereintrag möglich ist: 3,80 Euro.
Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)
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