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Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Online-Anwendungen i-Kfz und Wunschkennzeichenreservierung im folgenden Zeitraum nicht verfügbar:  

Mittwoch, 25. Februar 2026 von 12 Uhr bis Donnerstag, 26. Februar 2026 um 7:30 Uhr    

Sie wollen ein Fahrzeug in Köln anmelden, das bisher an einem anderen Standort in Deutschland angemeldet war? Dann möchten Sie einen sogenannten Standortwechsel durchführen.  Dabei können wir das Fahrzeug entweder auf die*den bisherige*n oder eine*n neue*n Halter*in zulassen.

Oder Sie wollen ein Kölner Fahrzeug auf eine*n neue*n Halter*in in Köln ummelden?

Falls Sie das Fahrzeug umschreiben lassen wollen, weil Sie nach Köln zugezogen sind, beachten Sie bitte die Informationen, die wir Ihnen unter "Umzug und neu in Köln" zusammengestellt haben (siehe unten).

Die Umschreibung eines Fahrzeugs können Sie vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle oder online erledigen. Für die Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch vereinbaren können.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland anmelden möchten, müssen Sie einen Termin im Bereich besondere Zulassungsangelegenheiten vereinbaren. Nähere Informationen finden Sie unter "Fahrzeuge aus dem Ausland anmelden".  

Benötigte Dokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist nur erforderlich, wenn ein Halter*innen- und/oder Kennzeichenwechsel stattfindet.

  • Personalausweis oder Pass des*der zukünftigen Halter*in

  • Vollmacht bei Vertretung

    zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertretung und das ausgefüllte Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer. Nutzen Sie hierzu auch unser Formular bei "Download und Infos"

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten eVB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch die Zulassungbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeugs als Firmenfahrzeug

  • Bei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente

    Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

  • Kennzeichenschilder

    bei noch zugelassenen Fahrzeugen, wenn das bisherige Kennzeichen durch ein Kölner Kennzeichen ersetzt werden soll. Innerhalb Deutschlands können Sie das bisherige Kennzeichen beibehalten. Sie können auch das Kennzeichen eines bislang in einer anderen Stadt noch zugelassenen und nun in Köln zu registrierenden Kraftfahrzeugs übernehmen.

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Zulassung Online

Sie können die Umschreibung des Fahrzeuges auch online mit i-Kfz durchführen.

Kfz-Zulassung Online

Fahrzeuge aus dem Ausland anmelden

Wenn Sie Fahrzeuge aus einem anderen Land importieren, benötigen Sie eine besondere Zulassung. Das betrifft Fahrzeuge, die aus EU-Ländern sowie aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Hierbei unterscheiden wir zwischen Neuzulassungen und der Zulassung von Gebrauchtwagen.

Diese Fahrzeuge müssen Sie in den meisten Fällen auch in der Zulassungsstelle vorführen.

Auf den folgenden Seiten erklären wir Ihnen im Einzelnen, welche Unterlagen Sie benötigen:

Import eines fabrikneuen Fahrzeuges aus einem EU-Land Import eines fabrikneuen Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land

SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer

Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter "Downloads und Infos".

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln, Grüner Weg 1b, 50825 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Fahrzeugzulassung nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat

Umzug und Neu in Köln

Hilfreiche Links

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Vollmacht muss im Original mit handschriftlicher Unterschrift vorliegen. Das Formular zur Vollmacht finden Sie unter „Downloads und Infos“. Sie können es digital ausfüllen, ausdrucken und von Hand unterschreiben.

Bitte beachten Sie: Ihre bevollmächtigte Person muss die unterschriebene Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument von sich und ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen mitbringen. Denken Sie auch an das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Gebühren

  • Umschreibung innerhalb Kölns: 26,80 Euro
    Online: 13 Euro
  • Umschreibung innerhalb Deutschlands nach Köln:
    - ohne Wechsel des*der Halter*in: 24,20 Euro
       Online: 10,50 Euro
    - mit Wechsel des*der Halter*in: 28,80 Euro
       Online: 15 Euro

Zusätzliche Gebühren können anfallen:

  • Wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: 15,30 Euro
  • Wunschkennzeichen: 10,20 Euro.
    Vorab online reserviert: 12,80 Euro.
  • Umtausch des alten Fahrzeugbriefes auf die Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 Euro.
  • Austausch der Zulassungsbescheinigung Teil II, zum Beispiel einer vollgeschriebenen Zulassungsbescheinigung Teil II, in der kein weiterer Haltereintrag möglich ist: 3,80 Euro.

Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.

Die Gebühren zahlen Sie (vor Ort ) bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard, Debit- oder Kreditkarten.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag: 7 bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 bis 13 Uhr
Donnerstag: 7 bis 16 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr

Servicezeiten für Kurzanliegen
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos