Wir überprüfen die Einhaltung der Vorschriften aus dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz befasst sich mit den Anforderungen, die von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere oder pflegebedürftige Menschen und für Menschen mit Behinderung erfüllt werden müssen.

Was ist unsere Aufgabe?

Solche Wohn- und Betreuungsangebote sind insbesondere:  

  • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen,
  • vollstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • anbieterverantwortete Wohngemeinschaften der Pflege,
  • anbieterverantwortete Wohngemeinschaften der Eingliederungshilfe.  

Wir überprüfen in regelmäßigen Zeitabständen unaufgefordert diese Angebote nach dem WTG im gesamten Kölner Stadtgebiet und beraten hierbei die Anbieter*innen. Darüber hinaus führen wir Vor-Ort-Gespräche mit den dort lebenden Menschen. Stellen wir Mängel zu einem überprüften Wohn- und Betreuungsangebot fest, veranlassen und begleiten wir die Mängelbeseitigung.  

Folgende Aspekte sind neben weiteren Punkten Bestandteil unserer Prüfungen:

die personelle Ausstattung eines Angebotes, bezogen sowohl auf die Anzahl der Mitarbeitenden als auch auf deren Qualifikationen

  • die Wohnqualität
  • die Speisenversorgung
  • der Umgang mit den betreuten/pflegebedürftigen Menschen vor Ort.

Jede Prüfung schließt mit einem Ergebnisbericht ab.

Die Berichte werden unter folgenden Links auf den Internetseiten der Stadt Köln veröffentlicht:

Prüfungen von Angeboten für pflegebedürftige Menschen
Prüfungen von Angeboten für Menschen mit Behinderung

Unabhängig von unseren regelmäßigen Prüfungen können Sie sich jederzeit an uns wenden, sofern Ihnen Mängel in Angeboten nach dem WTG im Kölner Stadtgebiet bekannt sein sollten. Dies schließt im Übrigen auch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste mit ein. Mitgeteilten Mängeln beziehungsweise Beschwerden gehen wir unverzüglich nach.

Das Ziel unseres Handelns liegt dabei immer darin, die Lebensumstände der von den Wohn- und Betreuungsangeboten versorgten Menschen – ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderung – auf einem möglichst hohen Niveau zu halten beziehungsweise ständig zu verbessern.

Wer kann sich an uns wenden?

Wir stehen allen auf dem Gebiet des WTG Rat suchenden Menschen zur Verfügung, sei es im Zuge einer benötigten Beratung, oder weil etwa einem Mangel beziehungsweise einer Beschwerde nachzugehen ist.

Wichtig ist hierbei allerdings, dass es sich um ein Wohn- und Betreuungsangebot auf Kölner Stadtgebiet handelt, da anderenfalls die WTG-Behörden anderer Kommunen örtlich zuständig sind.

Welche Kosten entstehen für unsere Tätigkeiten?

Die regelmäßig vorzunehmenden Prüfungen mit anschließender Berichterstellung sowie weitere Maßnahmen sind für die Leistungsanbieter*innen gebührenpflichtig. Die Gebühren fallen je nach Aufwand unterschiedlich hoch aus. Näheres dazu regelt ein separater Gebührentarif.

Dagegen ist es für Sie mit keinerlei Kosten verbunden, uns auf etwaige Mängel in Angeboten nach dem WTG aufmerksam zu machen.

Vorsprache

Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Haben Sie ein Anliegen zu einer Pflegeeinrichtungen, rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0221 / 221-27534 oder 0221 / 221-26580 an.

Haben Sie ein Anliegen zu einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0221 / 221-23106 oder 0221 / 221-27532 an.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
WTG-Behörde - Heimaufsicht
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27404
Telefax
0221 / 221-98418
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Kalk Kapelle)

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