Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten am e-Payment sind die Online-Anwendungen i-Kfz und Wunschkennzeichenreservierung in den folgenden Zeiträumen nicht verfügbar:
- Dienstag, 17. Dezember 2024, 18 Uhr bis Mittwoch, 18. Dezember 2024, 7:30 Uhr
- Donnerstag, 19. Dezember 2024, 8 Uhr bis 9:30 Uhr
Einige Zulassungs-Angelegenheiten können Sie im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz online durchführen, damit wird eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle für diese Anliegen grundsätzlich entbehrlich.
Aktuelles
Ab sofort können Sie Ihr Wunschkennzeichen online über i-Kfz auswählen und reservieren.
Was brauchen Sie für das Online-Verfahren?
Sie müssen für alle Angelegenheiten – außer Abmeldung/Außerbetriebsetzung – Ihre Identität nachweisen, dafür benötigen
natürliche Personen:
- einen Personalausweis (nPA) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN oder eID-Karte,
- ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet mit "AusweisApp2"oder ein Kartenlesegerät
- ein BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ein BundID-Konto mit ELSTER-Zertifikat und Passwort.
Weitere Informationen und Registrierung BundID-Konto
juristische Personen:
- ein Unternehmenskonto Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat und Passwort.
Weitere Informationen und Registrierung Mein Unternehmenskonto
Für eine Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich
- eine gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB),
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls gültige Sicherheitsüberprüfung (SP),
- gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), welche seit 1. Januar 2015 im Umlauf ist und gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II, welche seit 1. Januar 2018 im Umlauf ist
- sowie gegebenenfalls Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 1. Januar 2015 in Umlauf sind.
Für eine Abmeldung/Außerbetriebsetzung ist keine Identitätsprüfung notwendig, Sie benötigen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit dem 1. Januar 2015 in Umlauf sind.
Wie funktioniert i-Kfz?
Ausführliche Informationen und Erklärvideos zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie unter folgendem Link:
Sollten Sie mit der Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung Schwierigkeiten haben, kontaktieren Sie bitte die Kfz-Zulassungsstelle per E-Mail. Die Kfz-Zulassungsstelle wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.