Sie möchten Ihren ersten Führerschein beantragen.

Bitte melden Sie sich zunächst bei einer Fahrschule an und bringen Sie gerne die Anmeldung oder die Kopie des Ausbildungsvertrages zur Vorsprache im Kundenzentrum mit.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

    Verwenden Sie für die Online-Antragsstellung bitte die dort genannten Dokumente zur Identifikation.

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Aktuelles biometrisches Passfoto

    Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen (dies gilt nicht bei Online-Beantragung). Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein.

  • Sehtest

    einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig. Für die Klassen C und C1, also Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis eines Augenarztes erforderlich. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist ebenfalls zwei Jahre gültig.

  • Erste-Hilfe-Schulung (die in Präsenz durchgeführt worden ist)

    Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung der umfassenden Ausbildung in Erster Hilfe kann ebenfalls anerkannt werden. Die Stadt Köln akzeptiert grundsätzlich nur Nachweise über Erste-Hilfe-Schulungen, die in Präsenz durchgeführt worden sind. Online-Schulungen können wir nicht anerkennen.

  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck

    Diese Bescheinigung ist nur für die Klassen C und C1 erforderlich. Sie können die Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nicht über den notwendigen amtlichen Vordruck verfügen, kann sie oder er sich an die Ärztekammer wenden. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

  • Name der Fahrschule

    Die Anmeldebestätigung der ausbildenden Fahrschule oder eine Kopie des Ausbildungsvertrages sind nicht erforderlich, können aber hilfreich sein, um Rückfragen zu vermeiden. Für den Online-Antrag weisen wir darauf hin, dass es zu Rückfragen und damit zu zeitlichen Verzögerungen kommen wird, wenn die Fahrschule nicht exakt benannt ist.

  • Bei Besonderheiten im Einzelfall

    Insbesondere bei Körperbehinderungen oder chronischen Erkrankungen mit möglichen Auswirkungen auf die Kraftfahreignung, können weitere Unterlagen oder Bescheinigungen erforderlich werden. Für den Online-Antrag weisen wir darauf hin, dass Sie die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen müssen. Sollten Sie daran zweifeln, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Führerscheinstelle auf oder vermerken Sie dies im Antrag.

Wichtiger Hinweis zum EU-Kartenführerschein

Hinweise zum biometrischen Passfoto

Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.

Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.

Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.

Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.

Führerschein-Ersterteilung online beantragen

Sie können die Ersterteilung Ihrer Fahrerlaubnis online beantragen.

Hierfür benötigen Sie:

  • Nutzerkonto Bund oder aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises beziehungsweise Aufenthaltstitels und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone.
  • Ein digitales Passbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand. Das Passbild sollte nicht älter als drei Monate sein und den biometrischen Anforderungen entsprechen. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereitgestellt haben.
  • Ein Bild Ihrer Unterschrift in der Größe von 115 Millimeter x 35 Millimeter im Querformat und ohne Rand. Des Weiteren sollten Sie die Unterschrift mit einem Stift ausführen, der eine ähnliche Minenstärke wie ein Fineliner hat. Die Unterschrift können Sie wahlweise auch im Online-Dialog mit der Maus Ihres Computers oder über den Touchscreen Ihres mobilen Endgerätes leisten.
  • Eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Diese ist zwei Jahre gültig. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist ebenfalls zwei Jahre gültig.
  • Eine Erste-Hilfe-Schulung, die in Präsenz durchgeführt worden ist. Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung der umfassenden Ausbildung in Erster Hilfe kann ebenfalls anerkannt werden. Wir akzeptieren grundsätzlich nur Nachweise über Erste-Hilfe-Schulungen, die in Präsenz durchgeführt worden sind. Online-Schulungen können wir nicht anerkennen.

Das digitale Passbild und das Bild Ihrer Unterschrift können nur mit den Bildformaten JPEG und JPG hochgeladen werden. Der Erste-Hilfe-Nachweis und die Sehtestbescheinigung können in den Bildformaten JPEG und JPG sowie als PDF hochgeladen werden.

Nach Lieferung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei und erfolgter Bearbeitung, die circa vier Wochen in Anspruch nehmen wird, erfolgt die Erteilung des Prüfauftrags. Alle weiteren Absprachen können dann über die Fahrschule erfolgen.  

Zur Identitätsfeststellung müssen Sie am Prüfungstag ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Pass mit Aufenthaltstitel) vorlegen. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen der Führerschein durch den*die zuständige*n Sachverständige*n (Prüfer*in) ausgehändigt und die Fahrerlaubnis damit erteilt.

Bei Unstimmigkeiten erfolgt eine Rückgabe an das zuständige Kundenzentrum.

Bitte achten Sie besonders darauf, Ihre Angaben klar und nachvollziehbar zu machen, damit es nicht zu Verzögerungen aufgrund von erforderlichen Rückfragen kommt.

Teilen Sie bitte mit, wenn Sie Zweifel an Ihrer gesundheitlichen Eignung haben.

Sollten Sie Ihre Fahrausbildung bei einer Fahrschule außerhalb von Köln und/oder Ihre Prüfung bei einer Prüfstelle außerhalb von Köln machen, geben Sie auch dies bitte an.

Die Gebühr zahlen Sie bei Nutzung des Online-Formulars direkt im Anschluss mit elektronischer Bezahlung per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), PayPal oder Giropay.

Nach erfolgreichem Eingang Ihres Antrags erhalten Sie jeweils eine E-Mail über die Bestätigung der Bezahlung und die Empfangsbestätigung für Ihren Ersterteilungsantrag. In der Empfangsbestätigung finden Sie die Übersicht Ihrer Antragsdaten.

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag für den Ersterteilungsantrag: 

Führerschein-Ersterteilung online beantragen

Sollten sich Probleme im Ablauf zeigen, kommen wir auf Sie zu und klären diese direkt mit Ihnen.

Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge zur Online-Führerschein-Ersterteilung können Sie uns jederzeit per E-Mail einsenden.

E-Mail an: fuehrerscheinantrag-online@stadt-koeln.de

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist immer dann erforderlich, wenn Sie die Ersterteilung nicht online beantragen möchten. 

Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.

Bitte beachten Sie, dass derzeit ausschließlich Anträge auf Ersterteilung und Pflichtumtausch online gestellt werden können.

Gebühren

43,90 Euro bei Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse ohne Probezeit (Klassen AM, L und T).

45,70 Euro bei Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse mit Probezeit (übrige Klassen).

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

Zahlungsmittel:

Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos