Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn sich Ihr Vorhaben bereits im Baugenehmigungsverfahren befindet und Sie noch vor der eigentlichen Baugenehmigung beginnen möchten, zum Beispiel mit der Ausschachtung der Baugrube oder der Errichtung einzelner Bauteile oder Bauabschnitte.
Benötigte Dokumente
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Formloser Antrag
Die Teilbaugenehmigung müssen Sie schriftlich mit Angabe des genauen Antragsgegenstandes und des Aktenzeichens des zugehörigen Bauantrages einreichen. Das Schreiben muss von der Bauherrschaft und der entwurfsverfassenden Person unterschrieben werden.
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Lageplan und Bauzeichnungen
Der Lageplan sollte aktuell sein und mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Flurkarte erstellt sein. Wenn die Grundstücksgrenzen nicht festgestellt oder Koordinaten nicht ermittelt werden können, Grenzüberbauungen vorliegen oder Flächen angrenzender Grundstücke von Baulasten zugunsten des Baugrundstücks betroffen sind, müssen Sie einen amtlichen Lageplan vorlegen. Handelt es sich um ein Vorhaben, das in einem Bereich ohne Bebauungsplan oder im Außenbereich liegt, ist zusätzlich die Vorlage der Flurkarte und einer Deutschen Grundkarte, Maßstab 1:5.000, erforderlich. Beide Karten sind beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster erhältlich, siehe Link unter "Downloads und Infos". Der Lageplan muss immer auch von der entwurfsverfassenden Person unterzeichnet werden.
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Nachweis der Standsicherheit
In der Regel muss vor Erteilung der Teilbaugenehmigung der Standsicherheitsnachweis in geprüfter Form vorliegen. Die Prüfung muss von staatlich anerkannten Sachverständigen vorgenommen werden. Die Prüfung umfasst auch den baulichen Brandschutz und den baulichen Schall- und Wärmeschutz. Nur für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2, eingeschossige Gebäude bis 200 Quadratmeter Grundfläche und freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind Standsicherheitsnachweise in ungeprüfter Form ausreichend. Beantragen Sie eine Teilbaugenehmigung für den Erdaushub, muss mit der sachverständigen Person geklärt werden, ob statische Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
Antragsberatung Bauen
Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich des Baurechts. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu konkreten Einzelfragen Auskunft geben können, wenn Sie den Antrag gestellt haben.
Informationen rund um das Teilbaugenehmigungsverfahren
Vor Einreichung des Antrages bitte wir Sie um Rücksprache mit unserer sachbearbeitenden Person, welche Bauvorlagen gegebenenfalls zusätzlich eingereicht werden müssen.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt mindestens 50 bis 250 Euro. Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)